1.12.2005 Kurier.at
  Wenige NS-Verfahren in Österreich

 
 

Wien - Die Zweite Republik hat das Kapitel "Justiz gegen NS-Verbrecher" schon vor 30 Jahren beendet. Der letzte NS-Prozess wurde am 2. Dezember 1975 mit einem Freispruch geschlossen. Seitdem hat es eine einzige Anklage ("Fall Gross") gegeben. Entsprechend mager ist die Bilanz der Nachkriegsjustiz: Seit 1955 wurden lediglich 35 Prozesse geführt und 20 Personen verurteilt. Die Richtervereinigung und die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz gehen diesem Thema bei einer Tagung am Donnerstag nach.

Verurteilung von NS-Tätern

Bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrags und dem Abzug der Alliierten Ende 1995 waren die Volksgerichte für die Verurteilung von NS-Tätern zuständig. In den zehn Jahren seit Kriegsende wurden dort rund 137.000 Verfahren eingeleitet. Zu einer Anklage kam es in 28.148 Fällen, 13.607 Personen wurden schuldig gesprochen, 9.870 freigesprochen und 4.671 Anklagen zurückgezogen.

200 Voruntersuchungen

Seit der Abschaffung der Volksgerichte 1955 wurden zwischen 4.000 und 5.000 Verfahren eingeleitet. Da die meisten Tatverdächtigen nicht greifbar waren, kam es nur in 200 Fällen zu Voruntersuchungen. Bis 1975 wurden 48 Personen angeklagt, davon wurden 20 verurteilt und 23 freigesprochen, das Verfahren gegen fünf Angeklagte wurde eingestellt.

Letztes Verfahren vor 30 Jahren

Mit dem Freispruch des wegen Verbrechen im KZ Mauthausen angeklagten Johann Vinzenz Gogl am 2. Dezember 1975 endeten de facto die österreichischen NS-Prozesse. Danach stellte das Justizministerium die noch laufenden Verfahren ein. Für Winfried Garscha von der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz eine "bedenkliche Entwicklung", wie er im Vorfeld der Tagung sagte.

Geständige NS-Verbrecher freigesprochen

Garscha glaubt, dass der neuerliche Freispruch das damalige Justizministerium am Sinn derartiger Prozesse zweifeln ließ. "In manchen Fällen wurden selbst geständige NS-Verbrecher freigesprochen", betonte Garscha. "Es war damals offenbar nicht möglich, acht Leute (Geschworene, Anm.) zu finden, die einen Schuldspruch fällen." Möglicherweise habe man sich deswegen dafür entschieden, nicht anzuklagen, anstatt Freisprüche zu erwirken, meinte Garscha.

Kein Verfahren gegen Heinrich Gross

Es habe dann ein Vierteljahrhundert gedauert, bis wieder ein NS-Täter in Österreich vor Gericht gestellt wurde. Dieses Verfahren dürfte aber nicht mehr abgeschlossen werden, nachdem der frühere NS-Arzt Heinrich Gross bereits mehrmals als verhandlungsunfähig befunden wurde.

Ausland bei NS-Prozessen aktiver

Während in Österreich die Verurteilung von NS-Verbrechern 1975 endete, gingen in Deutschland noch in den achtziger Jahren große NS-Prozesse über die Bühne. Auch die italienische Justiz nahm die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen wieder auf. Für Garscha wurden "die Versäumnisse" in den 80er und 90 Jahren gemacht. "Jetzt ist es definitiv zu spät."

Kurier.at, 1.12.05