13.07.2007 | 18:14 | 

(Die Presse)
  KRIEGSVERBRECHER: Ergreiferprämie für Nazis ist „symbolisch“  
 


Die späte Jagd nach zwei NS-Kriegsverbrechern mittels Ergreiferprämie hat symbolische Bedeutung, wie die Reaktionen zeigen.

WIEN (hes/no). Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem hat die Entscheidung des österreichischen Justizministeriums, für zwei mutmaßliche NS-Verbrecher Ergreiferprämien auszusetzen, ausdrücklich begrüßt. Wie berichtet setzt das Justizministerium erstmals eine Ergreiferprämie für zwei NS-Verbrecher aus. Für Hinweise, die zur „Ausforschung, Ergreifung und Verurteilung““ des früheren KZ-Arztes Aribert Heim und des früheren SS-Hauptsturmführer Alois Brunner führen, sollen je 50.000 Euro bezahlt werden.
Aribert Heim (93) soll 1941 als SS-Arzt im Konzentrationslager Mauthausen zahlreiche Häftlinge durch Herzinjektionen ermordet haben. Alois Brunner (95) wird vorgeworfen, in Griechenland und Ungarn „maßgeblich an der Deportation von jüdischen Menschen mit dem Zweck, diese zu töten“ mitgewirkt haben. Der im Burgenland geborene Brunner war Mitarbeiter in Adolf Eichmanns „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ und hat diese zeitweise geleitet. Historiker vermuten, dass Brunner, der lange Zeit in Syrien gelebt haben soll, längst verstorben ist. Daher wird diese Prämie, wie auch jene im Falle Heims, als „späte symbolische Geste“ Bergers gewertet.

Die Idee einer Ergreiferprämie für NS-Verbrecher ist keine neue, Deutschland macht es seit vielen Jahren vor. Bereits unter Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) gab es Gespräche mit dem Wiesenthal Center. Es ging um die beiden NS-Kriegsverbrecher Milivoj Asner, der in Klagenfurt leben soll, und eben Aribert Heim. Geplant war ein Ministerratsbeschluss, der nie zustande kam. Denn eigentlich wäre das Innenministerium für solche Prämien-Ausschreibungen zuständig.

Mit dem Wechsel im Ministerium und Ministerin Maria Berger wurde die Rechtslage nun erneut geprüft. Da gegen Heim und Brunner schon Verfahren laufen und Steckbriefe vorliegen, sei es laut Strafprozessordnung dem Justizministerium möglich, tätig zu werden.

Die Presse, 13.07.07