12.52 Uhr, 17. Oktober 2019 kleinezeitung.at
Zur Tatzeit erst 17
JahreEx-SS-Wachmann (93) vor Jugendstrafkammer angeklagt

Zur Tatzeit war der heute 93-jährige Angeklagte erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt. Darum findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.

Vor dem Hamburger Landgericht hat am Donnerstag erneut ein Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann begonnen. Die Anklage legt dem 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen zur Last. Er soll laut Staatsanwaltschaft 1944 und 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig die "heimtückische und grausame Tötung" insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben.

Zu den Aufgaben des zur Tatzeit 17- und 18-jährigen Angeklagten soll es gehört haben, die Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Ihm wird deshalb vorgeworfen, als "Rädchen der Mordmaschinerie" in Kenntnis aller Gesamtumstände dazu beigetragen zu haben, dass der für die Lagerinsassen ausgegebene Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte.

93-Jähriger vor Jugendstrafkammer angeklagt

Aufgrund seines jugendlichen Alters im Tatzeitraum ist der Ex-Wachmann vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg angeklagt. Der 93-Jährige wurde zu Prozessbeginn in einem Rollstuhl in den Verhandlungssaal gefahren, wie ein AFP-Reporter berichtete. Sein Gesicht verbarg er hinter einer roten Mappe.

Das auf die Verfolgung von NS-Verbrechern spezialisierte Simon-Wiesenthal-Center begrüßte den Beginn des Hamburger NS-Prozesses. Sein Chefermittler Efraim Zuroff nannte es am Rande der Hauptverhandlung "wichtig, dass diese Gerichtsverhandlung auch Jahre später stattfindet". Der Angeklagte sei zwar kein großer Nazi-Führer gewesen, sondern vielmehr ein untergeordneter Wachmann. "Aber wir schulden diese Gerichtsverhandlung den Opfern, ihren Kindern und Enkelkindern."

Im KZ Stutthof starben 65.000 Menschen

Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen. Während der Wachtätigkeit des Angeklagten sei es zur systematischen Tötung von Lagerinsassen gekommen, teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft mit. "Häftlinge wurden überwiegend durch Genickschuss im Krematorium des Lagers oder durch Verabreichung von Giftgas (Zyklon B) getötet." Zudem seien zahlreiche Personen durch gezielten Nahrungs- und Wasserentzug sowie Verweigerung medizinischer Versorgung ums Leben gekommen.

Der Exekutiv-Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, erklärte, die Nebenkläger hätten auf "diesen und die wenigen anderen NS-Prozesse in Deutschland" Jahrzehnte gewartet. "Dass nur ein Bruchteil der NS-Täter jemals vor einem deutschen Gericht gestanden hat, bleibt für die Überlebenden ein fortwährender Skandal in der deutschen Justizgeschichte und ist Ausdruck dafür, wie erfolgreich SS-Täter in die Gesellschaft zurückgekehrt sind, aus der sie nach Stutthof, Auschwitz oder Dachau aufgebrochen waren", so Heubner.

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