21.02.2014, 10:42 Uhr t-online.de
Razzia bei mutmaßlichen Nazi-Schergen

Fahnder haben in mehreren Bundesländern Wohnräume von mutmaßlichen ehemaligen SS-Wachmännern des KZ Auschwitz durchsucht und in Baden-Württemberg drei von ihnen verhaftet. Die drei Männer im Alter von 88 bis 94 Jahren sitzen in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt mitteilten.

Die Polizei hatte bereits zuvor im Südwesten, in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von 14 mutmaßlichen früheren NS-Schergen im Vernichtungslager Auschwitz durchsucht.

Wiesenthal-Zentrum: Täter verdienen kein Mitleid

Darunter waren Wohnräume in Franken, Baden, im Rhein-Main-Gebiet und im Kreis Lippe. Die Männer stünden im Verdacht, an der Tötung Deportierter beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittlungen gehen auf die Recherchen der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg zurück, erklärte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die Zentralstelle hatte im November entsprechende Fälle an Anklagebehörden in mehreren Bundesländer abgegeben.

In Auschwitz, dem größten der nationalsozialistischen Todeslager, wurden mindestens 1,1 Millionen meist jüdische Häftlinge ermordet. Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, sagte in Jerusalem: "Das hohe Alter der Verbrecher darf eine strafrechtliche Verfolgung nicht verhindern." Sie hätten kein Mitleid verdient.

Noch keine konkreten Tatvorwürfe bekannt

Im Südwesten richten sich die Ermittlungen gegen sechs Männer im Alter von 88 bis 94 Jahren. In den Wohnungen in den Kreisen Rottweil, Freiburg, Rhein-Neckar, Ludwigsburg, Enz und Karlsruhe seien diverse Unterlagen sichergestellt worden. Fünf der Personen hätten sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein aus dem Enzkreis stammender 88-Jähriger erklärte, in Auschwitz gewesen zu sein. Er bestreite, am Tod von KZ-Insassen beteiligt gewesen zu sein, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Mann kam mit dem 92-Jährigen aus dem Rhein-Neckar-Kreis sowie dem 94-Jährigen aus dem Raum Ludwigsburg in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Zu den konkreten Tatvorwürfen gegen die drei Männer aus dem Südwesten konnte die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch keine Angaben machen. Die Auswertung der Unterlagen werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte die Sprecherin.

Einige über Neunzigjährige im Visier


In NRW wurde die Wohnung eines 92-Jährigen durchsucht. Er habe eingestanden, von Anfang 1942 an in Auschwitz gewesen zu sein, teilte das LKA in Düsseldorf mit. Eine Beteiligung an der Ermordung von Gefangenen habe er verneint. Es wird auch noch gegen zwei andere Männer aus Ostwestfalen und vom Niederrhein ermittelt.

Im Rhein-Main-Gebiet gab es Durchsuchungen bei zwei Männern im Alter von 89 und 92 Jahren. Die beiden sollen in den Jahren 1942, 1943 und 1944 zur Wachmannschaft des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau gehört haben, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. Im Raum Aschaffenburg gab es bei einem 92-Jährigen und im Raum Coburg bei einem 90-Jährigen Durchsuchungen, wie Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder aus Würzburg sagte. Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim wurde Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke zufolge die Wohnung eines 91-Jährigen durchsucht. Verhaftet wurde niemand.

Neue Rechtsprechung macht die Ermittlungen möglich

Lange waren viele mutmaßliche Täter straffrei geblieben, weil der Bundesgerichtshof 1969 im Fall Auschwitz festgelegt hatte, dass für eine Verurteilung der Wächter wegen Beihilfe zum Mord die individuelle Schuld nachgewiesen werden müsse. Dies war vielfach nicht möglich.

In Vorermittlungen für den Prozess gegen den Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, definierte aber die NS-Fahndungsstelle die Beihilfe zum Mord im KZ neu. Dem widersprach das zuständige Landgericht München nicht. Nach Auffassung der Zentralstelle ist somit jeder belangbar, der in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - egal ob direkt als Aufseher bei den Gaskammern oder indirekt etwa als Koch. 2011 hatte das Landgericht München Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig gesprochen.

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