Der Fall Julius
V. ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Jahrzehnte
nach Kriegsende, Beweise und Zeugen für NS-Verbrechen
zu finden. Julius V. hat nach Auffassung des Gerichtes während
des Krieges als Lehrer an der SS-Nachrichtenschule in Leitmeritz
sieben jüdische Häftlinge erschossen. Grundlos.
Und obwohl es dafür einen Augenzeugen gab, gestaltete
sich der Prozess gegen den damals 82-Jährigen als äußerst
schwierig.
Der Fall
Julius
V. ist
ein Beispiel
dafür,
wie schwierig
es ist,
Jahrzehnte
nach Kriegsende,
Beweise
und Zeugen
für
NS-Verbrechen
zu finden.
Julius
V. hat
nach Auffassung
des Gerichtes
während
des Krieges
als Lehrer
an der
SS-Nachrichtenschule
in Leitmeritz
sieben
jüdische
Häftlinge
erschossen.
Grundlos.
Und obwohl
es dafür
einen
Augenzeugen
gab, gestaltete
sich der
Prozess
gegen
den damals
82-Jährigen
als äußerst
schwierig.
Der Name
Julius
V. tauchte
bereits
in den
60er Jahren
während
eines
Ermittlungsverfahrens
bei der
Staatsanwaltschaft
Dortmund
auf. Damals
sagte
ein Zeuge
aus, Julius
V. habe
in Leitmeritz
Juden
erschossen.
Er benannte
Zeugen,
um seine
Aussage
zu untermauern,
doch die
sagten
alle aus,
nichts
zu wissen.
Später
widerrief
der Mann
seine
Aussage.
Er starb,
das Verfahren
wurde
eingestellt.
Im April
1998 bekam
die Zentrale
Stelle
in Ludwigsburg
einen
Anruf
von Simon
Wiesenthal
(Holocaust-Überlebender
und Nazi-Jäger): „V.
hat in
Leitmeritz
sieben
Personen
erschossen.“ Sehr
viel mehr
sagte
er nicht.
Kurz darauf
reichte
Wiesenthal
in Ludwigsburg
die schriftliche
Anzeige
gegen
Julius
V. ein.
Es wurden
drei Zeugen
genannt,
einer
davon
war Adalbert
Lallier,
ein Universitäts-Professor
aus Montreal/Kanada,
mehrfach
ausgezeichnet
mit dem
Titel
Professor
des Jahres.
Die Zentrale
Stelle
leitete
die Unterlagen
an die
Staatsanwaltschaft
Stuttgart
weiter.
Damit
wurde
der Fall
V. eine
Sache
für
den damaligen
Oberstaatsanwalt
Kurt Schrimm
(heute
Leiter
der Zentralen
Stelle). „Solche
Fälle
gibt es öfter“,
sagt Schrimm.
Deshalb
habe man
sich anfangs
nichts
Großes
erhofft.
Doch weil
gegen
V. schon
40 Jahre
zuvor
ein solcher
Vorwurf
erhoben
wurde,
versuchte
er, den
Zeugen
Lallier
in Montreal
zu erreichen.
Er gab
an, Augenzeuge
zu sein.
Zur Vernehmung
wurde
Adalbert
Lallier
nach Deutschland
eingeflogen.
In Bayern
wurde
er von
Schrimm
und einem
Beamten
des Landeskriminalamtes
(LKA)
fünf
Stunden
lang
vernommen. „Auf
der Hinfahrt
waren
wir der
Meinung,
dass das
einen
Schlag
ins Wasser
gibt.
Auf der
Rückfahrt
waren
wir von
Lalliers
Glaubwürdigkeit überzeugt“,
erinnert
sich Schrimm.
Lallier
hatte
drei Zeugen
benannt:
Je einen
Professor
aus München
und Göttingen
sowie
einen
Zahnarzt
aus der
Pfalz.
Die drei
waren
laut Lallier
damals
zum Leiter
der SS-Nachrichtenschule
gegangen
und hatten
von dem
Vorfall
berichtet.
„
Davon
ist kein
Wort wahr“,
sagten
alle drei
einmütig
aus, als
sie befragt
wurden.
Selbst
unter
Eid blieben
sie dabei.
Schrimm
setzte
den Zeugen
sogar
so heftig
zu, dass
er eine
Dienstaufsichtsbeschwerde
bekam.
Adalbert
Lallier
wurde
erneut
nach Deutschland
geflogen.
Diesmal
wurde
er von
einem
Richter
vernommen.
Und auch
der glaubte
dem Zeugen.
Das LKA
entdeckte
zudem
eine Liste,
auf der
alle Namen
der Schüler
der Nachrichtenschule
in Leitmeritz
verzeichnet
waren.
Von den
1000 Schülern
waren
noch rund
400 am
Leben.
Die Staatsanwaltschaft
erstellte
einen
Fragebogen,
der an
die jeweiligen örtlichen
Polizeibehörden
verschickt
wurde.
Die ehemaligen
Schüler
wurden
als Zeugen
vernommen. „Manche
wollten
gar nicht
kommen“,
erinnert
sich Schrimm. „Nicht
ein einziger
hat die
Tat-Version
bestätigt.
Allerhöchstens
räumten
sie ein,
von einem
Vorfall
gehört
zu haben,
aber das
sei nicht
V. gewesen.“
Nun war
es Schrimm,
der nach
Montreal
flog,
um erneut
Adalbert
Lallier
zu vernehmen.
Diesmal
im Generalkonsulat. Überzeugt
von dem,
was er
hörte,
erhob
Schrimm
Anklage.
Der Prozess
fand vor
dem Landgericht
Ravensburg
statt.
Der Vorsitzende
Richter
rief Schrimm
im Vorfeld
an, glaubte
ebenfalls
an ein
erfolgloses
Unterfangen.
Es stand
eine Zeugenaussage
gegen
400, und
die Tat
lag 60
Jahre
zurück.
Es war
im Oktober
2000:
Vor dem
Landgericht
begann
die Hauptverhandlung
gegen
Julius
V. 33
Tage waren
angesetzt.
Allein
Adalbert
Lallier
wurde
vier Tage
lang vernommen.
Am Ende
war das
Gericht überzeugt
von der
Aussage
des Professors
aus Montreal.
Julius
V. wurde
zu zwölf
Jahren
Haft verurteilt.
V.s Anwälte
legten
Revision
ein, Schrimm
ebenfalls. „Auf
Mord steht
Lebenslänglich,
und V.
hat nur
zwölf
Jahre
bekommen“,
so Schrimm.
Die Entscheidung
lag beim
Bundesgerichtshof.
Zwei Wochen,
bevor
das Urteil
vom BGH
da war,
starb
Julius
V. im
Alter
von 84
Jahren
an einem
Krebsleiden.
Damit
hat Julius
V. rechtlich
als unschuldig
zu gelten.
Wegen
Haftunfähigkeit
war er
einige
Monate
zuvor
aus der
Untersuchungshaft
auf dem
Hohenasperg
entlassen
worden.
ludwigsburger-kreiszeitung.de
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