Der Prozess gegen
John Demjanjuk in München rückt näher: Die
Auslieferung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers
aus den USA war laut Bundesverfassungsgericht rechtens. Damit
scheiterte die Klage des 89-Jährigen, dem Beihilfe zum
Mord in 29.000 Fällen vorgeworfen wird.
Karlsruhe - Die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers
John Demjanjuk aus den USA war rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am
Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde
Demjanjuks. Er lege nicht dar, "in welchen konkreten
Grundrechten er im Einzelnen verletzt worden" sei.
Zudem habe er nicht begründen können, warum ihm
die USA die im Auslieferungsvertrag mit der Bundesrepublik
garantierten Rechte vorenthalten habe. Deshalb sei die Beschwerde
unzulässig. Damit scheiterte die Klage des 89-Jährigen,
der sich nun vor dem Oberlandesgericht München wegen
der Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen verantworten
muss.
Nach langem juristischem Hin und Her war Demjanjuk im Mai
von den USA nach Deutschland abgeschoben worden. Grundlage
dafür war sein Status als Staatenloser. Die US-Behörden
hatten dem gebürtigen Ukrainer seine amerikanische Staatsbürgerschaft
entzogen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er bei
seiner Einwanderung in die USA falsche Angaben gemacht hatte.
Der gebürtige Ukrainer Demjanjuk soll 1943 als Wachmann
im Vernichtungslager Sobibor in Polen an der Ermordung von
29.000 Menschen beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht München
erließ deshalb im März 2009 einen Haftbefehl wegen
Beihilfe zum vielfachen Mord. Seit dem 12. Mai 2009 - dem
Tag seiner Überstellung nach Deutschland - befindet
sich Demjanjuk in Untersuchungshaft in der Münchner
Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Demjanjuk war 1952 in die USA ausgewandert und hatte wegen
einer Verwechslung mit dem berüchtigten KZ-Schergen "Iwan
der Schreckliche" in Israel sechs Jahre lang in der
Todeszelle gesessen. In München drohen ihm bei einer
Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord bis zu 15 Jahre
Gefängnis. Juristen erwarten, dass der Prozess vor dem
Schwurgericht im September oder Oktober beginnen könnte. spiegel.de
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