Nach Justizangaben
soll der Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Aufseher
John Demjanjuk am 30. November 2009 beginnen. Die Staatsanwaltschaft
legt dem 89-Jährigen Beihilfe zum Mord an 27.900 Menschen
vorwiegend jüdischen Glaubens zur Last. Mit einem Urteil
ist nicht vor Mai 2010 zu rechnen.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wachmann John
Demjanjuk beginnt nach Justizangaben am 30. November. Das
Verfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts München
II ist zunächst auf 35 Verhandlungstage angesetzt, wie
die Behörden am Donnerstag mitteilten. Demnach ist mit
einem Urteil nicht vor Mai 2010 zu rechnen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 89-Jährigen Beihilfe
zum Mord an 27.900 Menschen vorwiegend jüdischen Glaubens
zur Last. Konkret angeklagt ist er in 15 Fällen mit
9300 Todesopfern. Vor Gericht treten neun Angehörige
von damals Ermordeten aus den USA, den Niederlanden, der
Schweiz und Deutschland als Nebenkläger auf.
Die Anklage bezieht sich auf mutmaßliche Taten Demjanjuks
als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen
im Jahr 1943. Der Beschuldigte ist nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums
der meistgesuchte Kriegsverbrecher. Er soll Kinder, Frauen
und Männer in Gaskammern getrieben haben. Demjanjuk
bestreitet, an den Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.
Er ist in einem Gutachten als verhandlungsfähig eingestuft
worden. Die Ärzte haben jedoch empfohlen, die Verhandlungsdauer
auf zwei Mal 90 Minuten pro Tag zu beschränken.
Das Verfahren dürfte einer der letzten großen
Prozesse über Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus
werden. Demjanjuk wurde Mitte Mai von den USA abgeschoben
und sitzt seitdem im Münchner Gefängnis Stadelheim.
Er leidet unter Nierenversagen, Blutarmut und hat Probleme
mit der Wirbelsäule.
Demjanjuk stand schon einmal wegen Beihilfe zum Mord an
Tausenden Juden vor Gericht: 1988 wurde er in Israel zum
Tode verurteilt. Er wurde für „Iwan den Schrecklichen“ gehalten,
einen im Vernichtungslager Treblinka für seine sadistischen
Taten berüchtigter Aufseher. Nach neuen Beweisen hob
das Oberste Gericht Israels das Todesurteil allerdings auf,
und Demjanjuk kehrte in die USA zurück. Dort lebte er
bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland.
focus.de
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