Das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe hat am Donnerstag grünes Licht für
den Prozess gegen einen früheren SS-Hauptscharführer
in Aachen gegeben. Der Mann soll 1944 in den Niederlanden
drei Menschen heimtückisch ermordet haben.
Einem der letzten Nazi-Kriegsverbrecher-Prozesse in Deutschland
steht nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht verwarf
in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine
Verfassungsbeschwerde des früheren SS-Mannes Heinrich
Boere. Der 88-Jährige hatte sich gegen seine Ladung
zu der am 28. Oktober beginnenden Hauptverhandlung vor dem
Landgericht Aachen gewandt. Wegen seiner schweren Herzerkrankung
bestehe bei einem Prozess für ihn Lebensgefahr, machte
er geltend.
Die Staatsanwaltschaft wirft Boere gemeinschaftlichen Mord
in drei Fällen vor. Er soll als Mitglied des SS-Kommandos "Silbertanne" drei
niederländische Zivilisten ermordet haben. Zwischen
Juli und September 1944 habe er die drei Niederländer
als SS-Hauptscharführer gemeinsam mit anderen SS-Angehörigen
heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen.
Im Januar 2009 hatte das Landgericht die Eröffnung
des Hauptverfahrens abgelehnt, weil ein Sachverständiger
den Angeklagten für nicht verhandlungsfähig erklärt
hatte. Boere sei schwer herzkrank.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied aber im
Beschwerdeverfahren im Juli 2009, dass der Prozess vor dem
Landgericht Aachen doch eröffnet werden kann. Der Gesundheitszustand
Boeres habe sich "zusehends verbessert".
Daraufhin bestimmte das Landgericht Aachen den Termin zur
Hauptverhandlung auf den 28. Oktober mit zwölf Fortsetzungsterminen
bis zum 18. Dezember 2009. Zudem wurde eine ärztliche
Betreuung Boeres während der Verhandlung angeordnet.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, das OLG habe zwischen
dem Interesse Boeres an seiner körperlichen Unversehrtheit
und der Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer
funktionstüchtigen Strafrechtspflege richtig abgewogen.
Der Gesundheitszustand Boeres sei derzeit zumindest stabil.
Eine umfangreiche, schwierige Beweisaufnahme sei nicht zu
erwarten.
rp-online.de
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