Aachen - Der Antrag
auf die Einstellung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen
NS-Verbrecher Heinrich Boere ist vom Landgericht Aachen abgewiesen
worden. Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl erklärte am
Montag, dem Prozess stehe nichts im Wege, weil ein früheres
Urteil gegen den 88-Jährigen nie vollstreckt worden
sei. Die Verteidiger hatten argumentiert, nach der Verurteilung
Boeres 1949 in den Niederlanden sei ein zweites Strafverfahren
nicht mehr möglich und würde gegen das Verbot der
Doppelbestrafung verstoßen.
Der ehemalige SS-Mann und gebürtige Niederländer
soll 1944 in den Niederlanden drei Männer erschossen
haben. 1949 wurde er dafür in Amsterdam in Abwesenheit
zum Tode verurteilt, später wurde die Strafe in lebenslange
Haft umgewandelt. Diese hatte er jedoch nie verbüßt.
Laut Anklage war der heute 88-Jährige im Jahr 1940
der Waffen-SS beigetreten und später zur «Germanischen
SS» in den Niederlanden abkommandiert worden. Im Kriegsjahr
1944 soll er zusammen mit anderen SS-Männern drei Zivilisten
in Breda, Voorschoten und Wassenaar getötet haben.
Die Taten sollen Teil völkerrechtswidriger Repressionen
gegen die niederländische Bevölkerung gewesen sein.
Insgesamt fielen solchen unter dem Tarnnamen «Silbertanne» ausgeführten
Aktionen mindestens 54 Niederländer zum Opfer. Boere
floh 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Eschweiler bei
Aachen, wo er sich eine bürgerliche Existenz aufbaute
und als Bergmann arbeitete.
Der Angeklagte erklärte, sich am nächsten Prozesstag
am Freitag zu seiner Person äußern zu wollen und
auch für Fragen der Kammer zur Verfügung zu stehen.
Das seit Ende Oktober laufende Verfahren ist zunächst
bis zum 18. Dezember angesetzt.
net-tribune.de
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