Zwei heute 86-jährige
deutsche Offiziere wurden von der Polizei aufgespürt.
Bei den Ermittlungen wegen des Massakers italienischer Soldaten
im Jahr 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia (Kephallonia,
Kephalonia) kommt es zu einer neuen Wende. Zwei ehemalige
Wehrmacht-Soldaten, die heute 86 Jahre alt sind, sind von
einem Militärgericht in Rom wegen des Massakers angeklagt
worden. Die beiden Männer Gregor S. und Peter W. wurden
67 Jahre nach dem Blutbad aufgespürt, berichtete die
italienische Nachrichtenagentur ANSA. Damit könnte der
Prozess wegen des Massakers italienischer Soldaten wieder
aufgenommen werden, der nach dem Tod des letzten Angeklagten,
es handelte sich um den ehemaligen Leutnant Othmar M., im
Juli eingestellt werden musste.
Wehrmacht
Die neuen Angeklagten gehörten der Ersten Division der
Gebirgsjäger an. Sie waren bereits in den 60er Jahren
von der Staatsanwaltschaft in Dortmund zu den Verbrechen
der Wehrmacht auf der griechischen Insel befragt worden.
Eine Untersuchung war aufgenommen worden, die jedoch kurz
daraufhin abgeschlossen wurde. S. und W. hatten jegliche
Verantwortung bestritten.
Kriegsverbrechen
Am 24. September 1943 hatten verschiedene Gebirgsjägereinheiten
auf Kefalonia bei Massenhinrichtungen insgesamt 4.200 italienische
Soldaten und Offiziere getötet. Das Massaker an den
entwaffneten und wehrlosen Männern gilt als eines der
schlimmsten Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg. Dennoch
wurde bis heute kein einziger Verantwortlicher vor einem
deutschen Gericht angeklagt.
Ermittlungen gab es viele, doch alle verliefen im Sande.
Der letzte, gegen den ermittelt wurde, war Othmar M. Er hatte
seine Beteiligung an den Hinrichtungen eingeräumt, berief
sich aber auf einen Befehlsnotstand. Hitler höchstpersönlich
habe damals die Erschießung der ehemaligen Verbündeten
angeordnet. Dieser "Führerbefehl" sei verpflichtend
gewesen, eine Verweigerung hätte den sicheren Tod bedeutet.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte 2007 eine
Anklageerhebung wegen des Kriegsmassakers in Kefalonia endgültig
abgelehnt. Die Tochter eines getöteten italienischen
Hauptmannes hatte ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren
gegen Othmar M. angestrebt. Es könne nicht nachgewiesen
werden, dass der Ex-Offizier an der Erschießung des
Mannes beteiligt gewesen sei, verlautete aus dem Oberlandesgericht.
oe24.at
|