Frankfurt/Main
- Das Bundesjustizministerium will die Vollstreckung eines
niederländischen Gerichtsurteiles mit Hilfe des Außenministeriums
doch noch ermöglichen. Wie ein Sprecher von Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Samstag auf Anfrage
sagte, will das Ministerium die Niederlande kontaktieren,
die schließlich die Vollstreckung des Urteils beantragen
könnten.
Der frühere SS-Mann Faber wurde 1947 wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt.
Später wurde das Urteil in eine lebenslange
Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh Faber nach
Deutschland und wurde nicht ausgeliefert, weil
er wegen seiner SS-Mitgliedschaft als deutscher
Staatsbürger gilt. 1957 lehnte das Landgericht
Düsseldorf einen neuen Prozess ab, weil es
nicht genügend Beweise gegen Faber sah.
Bewegung
kam in den Fall erst in den vergangenen Jahren.
Im Jahr 2004 stellten die Niederlande einen
Antrag auf Vollstreckung der Haft, was das
Landgericht Ingolstadt jedoch mit Verweis auf
die Entscheidung von 1957 ablehnte. 2006 wurden
neue Beweismittel an die Münchner Staatsanwaltschaft
übermittelt. Sie sah aber nur genügend Anhaltspunkte
für Totschlag und nicht für Mord, womit die
Taten verjährt wären. Um die Ingolstädter Entscheidung
aus dem Jahr 2004 zu überprüfen, ist ein neuer
Antrag aus den Niederlanden nötig.
Medienberichten
zufolge lebte Faber jahrzehntelang unbehelligt
in Deutschland und arbeitete bei einem großen
Autohersteller bis zur Rente. Nach Ermittlungen
des Simon-Wiesenthal-Zentrums stammt der heute
88-Jährige aus einer niederländischen, den
Nazis gewogenen Familie und meldete sich im
Zweiten Weltkrieg freiwillig zur SS. Er wurde
1947 als Mitglied eines Mordkommandos verurteilt,
das für den Tod von mindestens elf Menschen
verantwortlich war. Zu den Opfern gehörten
niederländische Widerstandskämpfer und Bürger,
die Juden vor der Verfolgung versteckten.
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