Ingolstadt
(DK) Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber,
geboren am 20. Januar 1922 im niederländischen Haarlem, ist
deutscher Staatsangehöriger. Zu dieser Feststellung kommt
jetzt die Stadt Ingolstadt nach einer eingehenden rechtlichen
Prüfung im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft in München.
Hintergrund ist ein europäischer Haftbefehl der Niederlande
gegen den im Ingolstädter Piusviertel lebenden Mann. Es geht
um die seit langem beantragte Auslieferung des Mannes an
das Nachbarland.
Faber rangiert auf Platz drei der Simon-Wiesenthal-Liste
der meistgesuchten mutmaßlichen NS-Verbrecher.
Er soll als Mitglied der Waffen-SS elf Menschen
getötet haben und war dafür in seinem Heimatland
im Juni 1947 zum Tode verurteilt worden.
Später erfolgte die Umwandlung in eine lebenslange
Gefängnisstrafe. Er war jedoch aus der Haft
geflüchtet und in Deutschland untergetaucht.
Seither kämpft die niederländische Justiz
um seine Auslieferung. Das wird jedoch verweigert,
da der Beschuldigte Deutscher ist – nach
einem Führererlass von 1943, wonach alle
niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS
automatisch deutsche Staatsbürger sind.
Um über den europäischen Haftbefehl des Nachbarlandes
zu befinden, will das Bundesjustizministerium
klären lassen, inwieweit der seit 1961 in Ingolstadt
lebende Faber möglicherweise doch nicht als
Deutscher gilt. Denn laut dem seit 1955 geltenden
Staatszugehörigkeitsgesetz reicht der Führererlass
allein nicht aus. Es bedarf vielmehr eines
weiteren Rechtsaktes, wie es darin heißt, also
einer amtlichen Feststellung. Wenn eine solche
erfolgt ist, gilt der 89-Jährige als Deutscher
und würde wohl nicht ausgeliefert. Wie die
Stadt Ingolstadt nun herausfand, kann Klaas
Carel Faber genau darauf setzen. Denn die Bezirksregierung
Düsseldorf hatte ihm 1954, zwei Jahre nach
seiner Flucht aus Holland, einen Staatsangehörigkeitsausweis
ausgestellt. Liegt ein solcher vor, gilt der
Inhaber als Deutscher, hatte das Bundesverfassungsgericht
im Jahr 1962 verfügt. "Wir
haben die Angelegenheit umfangreich in allen
Facetten untersucht", bestätigte Stadtsprecher Gerd Treffer das Verfahren. Das Ergebnis sei an die
Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet worden. "Sie muss nun darüber befinden." Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Auslieferung Fabers wird im Haus
der Bundesjustizministerin fallen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
hatte es in einem Gespräch mit dem DK als "unerträglich" bezeichnet, dass Faber unbehelligt hier lebt.
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