Der
Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, hat die Bundesregierung
aufgefordert, die Auslieferung des NS-Kriegsverbrechers Klaas
Faber an die Niederlande durchzusetzen.
Ingolstadt/München – Er warf den Behörden vor, die Auslieferung des in Bayern
lebenden 88-Jährigen
jahrzehntelang
verschleppt zu
haben. Das sei
keine Fahrlässigkeit
gewesen. „Das riecht
nach Vorsatz“,
sagte Ernst der
Zeitung „Rheinpfalz
am Sonntag“. Das
bayerische Justizministerium
prüft derzeit die
Bedingungen für
eine Auslieferung
des NS-Verbrechers.
Die
Niederlande hatten
im November einen
europaweiten Haftbefehl
für den NS-Verbrecher
ausgestellt. Der
gebürtige Niederländer
Faber lebt seit
langem als deutscher
Staatsbürger unbehelligt
in Ingolstadt.
In den Niederlanden
war er für die
Ermordung von mehreren
Gefangenen im Transitlager
Westerbork 1944
zum Tode verurteilt
worden.
Das
Urteil wurde 1948
in eine lebenslange
Haftstrafe umgewandelt.
1952 floh Faber
aus dem Gefängnis
nach Deutschland.
Eine Auslieferung
hatten die deutschen
Behörden stets
abgelehnt, unter
Hinweis auf einen
Erlass aus der
Nazi-Zeit: 1943
hatte Adolf Hitler
entschieden, dass
alle niederländischen
Freiwilligen der
Waffen-SS automatisch
deutsche Staatsbürger
sind.
In
den 1950er Jahren
eröffnete die Bundesrepublik
ein Verfahren gegen
Faber. Weil die
Niederlande kein
Beweismaterial
weitergaben, sprach
das zuständige
Gericht in Düsseldorf
den NS-Verbrecher
frei. Zuletzt scheiterte
im Jahr 2004 ein
Antrag der Niederlande
auf Auslieferung.
„Es
ist keineswegs
so, dass die deutschen
Behörden sich schützend
vor Faber stellen
würden“, sagte
der Sprecher des
bayerischen Justizministeriums
in München, Stefan
Heilmann, am Samstag
der Nachrichtenagentur
dpa. „Dass der
Mann nicht ausgeliefert
werden kann, ist
das Ergebnis einer
Verkettung unglücklicher
Umstände.“
Durch
den Freispruch
in den 50er Jahren
war eine Auslieferung
bisher unmöglich.
In Deutschland
gilt der Grundsatz,
dass kein Mensch
wegen derselben
Tat zweimal vor
Gericht gestellt
werden darf. Das
bayerische Innenministerium
prüft derzeit,
ob Klaas Faber
deutscher Staatsangehöriger
ist.
„Wenn
das bestätigt wird,
müssen wir den
Haftbefehl erneut
ablehnen“, sagte
Heilmann. „Im anderen
Fall prüfen wir,
ob eine Auslieferung
möglich ist.“ Es
sei aber zweifelhaft,
dass der europäische
Haftbefehl zu einer
Auslieferung führt.
abendzeitung-muenchen.de
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