Das
Verfahren gegen den ehemaligen KZ-Wachmann John Demjanjuk
geht in eine neue Runde. Nach der Verurteilung des 91-Jährigen
vor dem Münchner Landgericht hatte die Verteidigung
Revision eingelegt. Jetzt schloss sich die Staatsanwaltschaft
an.
München - Die Staatsanwaltschaft München will
das Urteil über eine mehrjährige Haftstrafe gegen
den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk überprüfen
lassen. Zugleich reichte sie eine Beschwerde gegen die Aufhebung
des Haftbefehls gegen den 91-Jährigen ein, wie die Sprecherin
Barbara Stockinger am Montag in München sagte.
Zu den Gründen wollte sie sich am Montag nicht äußern.
Zuerst werde man die schriftliche Urteilsbegründung
des Gerichts abwarten. Die Verteidigung hatte bereits kurz
nach dem Schuldspruch am vergangenen Donnerstag Revision
eingelegt.
Demjanjuk war wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060
Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor zu fünf
Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich hob das Landgericht
den Haftbefehl als nicht mehr verhältnismäßig
auf. Der 91-Jährige, der meistens im Rollstuhl sitzt,
wurde von der Stadt München in einer Pflegeeinrichtung
untergebracht. Den Ort will die Stadt weiterhin nicht nennen.
spiegel.de
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