Er
galt als einer der letzten lebenden Nazi-Täter: Der
ehemalige SS-Aufseher Klaas Carel Faber ist im Alter von
90 Jahren gestorben. Er war 1947 in den Niederlanden wegen
Kriegsverbrechen verurteilt worden - weil Deutschland ihn
nicht auslieferte, lebte er jedoch bis zu seinem Tod unbehelligt
in Bayern.
Hamburg - Der ehemalige SS-Mann und in den Niederlanden
als Kriegsverbrecher verurteilte Klaas Carel Faber ist tot.
Nach Informationen des "Donaukuriers" starb der
gebürtige Niederländer schon am Donnerstag im Alter
von 90 Jahren in einem Krankenhaus im bayerischen Ingolstadt.
Auch niederländische Medien hatten den Tod Fabers zuvor
gemeldet, demnach erlag er einem Nierenleiden. Eine offizielle
Bestätigung steht noch aus.
Damit endet auch der Streit um Fabers Auslieferung: Der
ehemalige SS-Mann war nach der Verurteilung in den Niederlanden
nach Deutschland geflohen. Dort schützte ihn ausgerechnet
ein "Führererlass" vor der Auslieferung: Faber
hatte als SS-Freiwilliger 1943 durch einen Erlass Adolf Hitlers
einen deutschen Pass erhalten. Deutschland liefert seine
Staatsbürger nicht gegen ihren Willen aus.
Der 1922 im niederländischen Haarlem geborene Faber
soll wie sein Bruder Piet SS-Aufseher im Durchgangslager
Westerbork stationiert gewesen sein. Über das Lager
deportierten die Nazis Zehntausende niederländische
Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager.
Außerdem richteten SS-Angehörige schon in Westerbork
Menschen hin.
1947 verurteilte ein niederländisches Sondergerichts
Faber als verantwortlich für den Tod von mindestens
22 Menschen, sowohl Juden als auch Widerstandskämpfer.
Faber und sein Bruder wurden zunächst zum Tode verurteilt.
Piet Faber wurde hingerichtet, Klaas Carel Fabers Strafe
wurde 1948 in lebenslange Haft umgewandelt. Im zweiten Verfahren
hatte er die Ermordung von mindestens sechs Menschen zugegeben.
Faber blieb jedoch nur bis 1952 in den Niederlanden - dann
gelang ihm die Flucht nach Deutschland. Seit 1961 lebte er
mit seiner Frau in Ingolstadt.
Zwar hatte auch die Bundesrepublik in den fünfziger
Jahren ein Verfahren gegen Faber eröffnet. Weil Holland
kein Beweismaterial weitergab, sprach das zuständige
Gericht in Düsseldorf den NS-Verbrecher aber frei. Eine
Auslieferung nach Holland lehnte Deutschland unter Berufung
auf den "Führererlass" von 1943 stets ab.
Die Situation bezeichnete Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums,
als Schande. Die Einrichtung fahndet nach Nazi-Verbrechern.
Zuroff nannte den Fall Faber ein Zeichen, dass sogar Massenmörder
einer gerechten Strafe entgehen könnten. Auch Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich für
eine Auslieferung in die Niederlande starkgemacht.
Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte sich zuletzt
dafür eingesetzt, dass der Strafvollstreckungsbefehl
aus den Niederlanden übernommen wird. Mit dem Tod Fabers
sind diese Bemühungen nun hinfällig.
spiegel.de
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