26.05.2012 spiegel.de
Ex-SS-Mann Faber stirbt in Ingolstadt

Er galt als einer der letzten lebenden Nazi-Täter: Der ehemalige SS-Aufseher Klaas Carel Faber ist im Alter von 90 Jahren gestorben. Er war 1947 in den Niederlanden wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden - weil Deutschland ihn nicht auslieferte, lebte er jedoch bis zu seinem Tod unbehelligt in Bayern.

Hamburg - Der ehemalige SS-Mann und in den Niederlanden als Kriegsverbrecher verurteilte Klaas Carel Faber ist tot. Nach Informationen des "Donaukuriers" starb der gebürtige Niederländer schon am Donnerstag im Alter von 90 Jahren in einem Krankenhaus im bayerischen Ingolstadt. Auch niederländische Medien hatten den Tod Fabers zuvor gemeldet, demnach erlag er einem Nierenleiden. Eine offizielle Bestätigung steht noch aus.

Damit endet auch der Streit um Fabers Auslieferung: Der ehemalige SS-Mann war nach der Verurteilung in den Niederlanden nach Deutschland geflohen. Dort schützte ihn ausgerechnet ein "Führererlass" vor der Auslieferung: Faber hatte als SS-Freiwilliger 1943 durch einen Erlass Adolf Hitlers einen deutschen Pass erhalten. Deutschland liefert seine Staatsbürger nicht gegen ihren Willen aus.

Der 1922 im niederländischen Haarlem geborene Faber soll wie sein Bruder Piet SS-Aufseher im Durchgangslager Westerbork stationiert gewesen sein. Über das Lager deportierten die Nazis Zehntausende niederländische Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager. Außerdem richteten SS-Angehörige schon in Westerbork Menschen hin.

1947 verurteilte ein niederländisches Sondergerichts Faber als verantwortlich für den Tod von mindestens 22 Menschen, sowohl Juden als auch Widerstandskämpfer. Faber und sein Bruder wurden zunächst zum Tode verurteilt. Piet Faber wurde hingerichtet, Klaas Carel Fabers Strafe wurde 1948 in lebenslange Haft umgewandelt. Im zweiten Verfahren hatte er die Ermordung von mindestens sechs Menschen zugegeben.

Faber blieb jedoch nur bis 1952 in den Niederlanden - dann gelang ihm die Flucht nach Deutschland. Seit 1961 lebte er mit seiner Frau in Ingolstadt.

Zwar hatte auch die Bundesrepublik in den fünfziger Jahren ein Verfahren gegen Faber eröffnet. Weil Holland kein Beweismaterial weitergab, sprach das zuständige Gericht in Düsseldorf den NS-Verbrecher aber frei. Eine Auslieferung nach Holland lehnte Deutschland unter Berufung auf den "Führererlass" von 1943 stets ab.

Die Situation bezeichnete Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums, als Schande. Die Einrichtung fahndet nach Nazi-Verbrechern. Zuroff nannte den Fall Faber ein Zeichen, dass sogar Massenmörder einer gerechten Strafe entgehen könnten. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich für eine Auslieferung in die Niederlande starkgemacht.

Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte sich zuletzt dafür eingesetzt, dass der Strafvollstreckungsbefehl aus den Niederlanden übernommen wird. Mit dem Tod Fabers sind diese Bemühungen nun hinfällig.

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