Die
Witwe und der Sohn des verurteilten KZ-Wärters John
Demjanjuk haben Strafanzeige gegen fünf deutsche Ärzte
und eine Krankenschwester gestellt. Die Verabreichung eines
Schmerzmittels sei eine "medizinische Hinrichtung auf
Raten" gewesen, so die Hinterbliebenen des NS-Kriegsverbrechers.
Rosenheim - Rund drei Monate nach dem Tod des verteilten
KZ-Wärters John Demjanjuk haben die Hinterbliebenen
Strafanzeige wegen Totschlags gestellt. Die Witwe und der
Sohn des NS-Wachmanns werfen fünf Ärzten und einer
Krankenschwester vor, den 91-Jährigen mit der Verabreichung
des Schmerzmittels Novalgin eine "medizinische Hinrichtung
auf Raten" verursacht zu haben, heißt es in der
Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Rosenheim.
Demjanjuks Witwe und Sohn verweisen darauf, dass das Schmerzmittel
wegen Demjanjuks Alter und eines bestimmten Knochenmarkleidens
nicht hätte eingesetzt werden dürfen. "Wir
glauben, dass dies zu seinem Tod geführt hat und dass
mögliche unnatürliche Todesursachen untersucht
werden müssen", erklärte Demjanjuks Sohn zu
der Strafanzeige.
Demjanjuks Leiche war kurz nach dem Tod obduziert worden.
Dabei habe es keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen
oder auf die Einwirkung eines Dritten gegeben, hatte die
Staatsanwaltschaft Traunstein im März mitgeteilt. Die
genaue Todesursache hatte sich demnach durch die Obduktion
allerdings nicht erkennen lassen.
Der gebürtige Ukrainer Demjanjuk war im Mai vergangenen
Jahres in einem weltweit beachteten Prozess wegen Beihilfe
zum Mord an 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor schuldig
gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Es war das erste Mal, dass ein sogenannter Trawniki - ein
von den Nazis als KZ-Wärter zwangsverpflichteter Osteuropäer
- verurteilt worden war.
Das Gericht hatte Demjanjuk, der zum Zeitpunkt der Verurteilung
bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, nach
der Verurteilung überraschend freigelassen. Der 2009
aus den USA nach Deutschland überstellte Demjanjuk lebte
seit seiner Freilassung in dem Pflegeheim nahe Rosenheim,
wo er am 17. März starb.
Das Landgericht München hatte Demjanjuk, der den Prozess
im Liegen von einem Krankenbett aus verfolgte, im Mai 2011
wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Vernichtungslager
Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde
nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung
legten Revision ein. spiegel.de
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