Staatsanwaltschaft
ermittelt wegen Mordes. Siert B., 91, soll 1944 einen Widerstandskämpfer
getötet haben. Er äußert sich jetzt im Fernsehen.
DORTMUND. Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Siert
B. aus Breckerfeld (NRW) bestreitet im ARD-Politikmagazin „Panorama“ (Donnerstag,
26. Juli, 21.45 Uhr, Das Erste), 1944 einen holländischen
Widerstandskämpfer erschossen zu haben. Dieser Mord
ist seit kurzem Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft gegen B.
Der mittlerweile 91-jährige B. soll aus Sicht der holländischen
Justiz am 21. September 1944 in Appingedam gemeinsam mit
einem weiteren SS-Mann den bereits gefangen gehaltenen Aldert
Klaas Dijkema ermordet haben. Im Interview mit „Panorama“ betont
B. hingegen, dass nicht er geschossen habe, sondern sein
Vorgesetzter Neuhäuser. Neuhäuser ist mittlerweile
verstorben. B. gibt allerdings zu, dass er dabei gewesen
ist. Er sei mit Neuhäuser und dem Gefangenen am späten
Abend im Auto vom Posten Delfzijl in Richtung Appingedam
gefahren. „Unterwegs blieb das Auto stehen und Neuhäuser
sagte: ’Hier müssen wir hin.’ Dann sind
wir ausgestiegen und die Straße entlang gelaufen. Und
dann hörte ich auf einmal einen Schuss und habe mich
erschrocken. Und der Mann fiel um.“ Er habe nicht mitbekommen,
wie Neuhäuser die Waffe gezückt und Dijkema erschossen
hat.
Der Dortmunder Staatsanwalt Andreas Brendel hatte, wie bereits
von „Panorama“ gemeldet, am 29. März 2012
die Ermittlungen gegen den gebürtigen Holländer
B. wieder aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits
in den 70er-Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen B. wegen
der Erschießung von Dijkema geführt, dieses dann
jedoch eingestellt mit der Begründung, die Tötung
von Dijkema sei nicht als „heimtückisch“ zu
bewerten und damit kein Mord, da sie keine Ausnutzung der
Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers vorliege.
Bereits 1949 war Siert B. von einem niederländischen
Sondergericht u.a. wegen Mordes an Aldert Klaas Dijkema zum
Tode verurteilt worden. Deutschland weigert sich bis heute,
B. auszuliefern. Für die neuen Ermittlungen wesentlich
ist eine neue Rechtsprechung. So wurde 2010 in einer Aachener
Gerichtsentscheidung die Erschießung eines anderen
Widerstandskämpfers als Mord bewertet. Die Staatsanwaltschaft
Dortmund wurde dann auf den Fall B. wieder aufmerksam durch
Berichte im holländischen Fernsehen und nachfolgende
Recherchen von „Panorama“. abendblatt.de
|