10. März 2013, 13:28 ots.at
Maier: Letzter Versuch, lebende Verbrecher des NS-Regimes zu verurteilen

Wien (OTS/SK) - In Erinnerung an den Einmarsch der deutschen 
Wehrmacht in Österreich in der Nacht von 11. auf 12. März 1938 stellt
SPÖ-Abgeordneter und Mitglied im Kuratorium des österreichischen
Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus Johann Maier nach
2006 eine weitere parlamentarische Anfrage an das Justizministerium
hinsichtlich der Aufklärung von nationalsozialistischen
Gewaltverbrechen. "Seit dem Zeitpunkt meiner letzten Anfrage 2006 an
die Justizministerin, in der ich nach der Anzahl der Strafverfahren
gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher, der Aufklärungsquote
und den zukünftigen Maßnahmen gefragt habe, hat sich offenbar nicht
viel getan", so Maier am Sonntag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

In der Öffentlichkeit ist nicht bekannt, ob es seit dieser Antwort
(AB 11/XXIII.GP vom 21. Dezember 2006)Ermittlungen der
österreichischen Justizbehörden gegen Personen gegeben hat, die
verdächtigt wurden, Kriegsverbrechen begangen zu haben oder an diesen
beteiligt gewesen zu sein. In dem Zusammenhang verweist Maier auf die
"Operation Last Chance II" des Direktors des Jerusalemer
Simon-Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, der am 14. Dezember 2011 in
Berlin besagte Operation vorgestellt hat. Dabei handelt es sich um
den vermutlich letzten Versuch, noch lebenden Naziverbrechern habhaft
zu werden. Den Anlass bot unter anderem das Urteil des Münchner
Landesgerichts im Prozess gegen John Demjanjuk, der im Mai 2011 zu
fünf Jahren Haft verurteilt wurde. "Das Urteil beziehungsweise die
Urteilsbegründung ist bemerkenswert. Denn das Gericht stellte nicht
auf nachgewiesene Ermordungen von Häftlingen durch Demjanjuk ab,
sondern stellte auf seine Zugehörigkeit zur Wachmannschaft (als
Aufseher) im Vernichtungslager Sobibor ab. Aufgrund dieser
Entscheidung sind nach Expertenmeinungen in Deutschland auch
Verurteilungen all jener Personen möglich, die in Wachmannschaften
von Konzentrations- und Vernichtungslagern Dienst gemacht hatten. 

Dasselbe gilt für die Angehörigen von Einsatzgruppen. "Aufbauend auf
diesem Urteil müssen die österreichischen Strafverfolgungsbehörden
bestrebt sein, rasch und zügig alles daran zu setzen,
nationalsozialistische Gewaltverbrecher zur Verantwortung zu ziehen -
so lange es noch möglich ist" so Maier und weiter: "der
antifaschistische Grundkonsens in Europa muss auch in Zukunft dafür
Sorge tragen, dass NS-Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten und
dass die in der Vergangenheit eingeleiteten Verfolgungen,
Ergreifungen und Verurteilungen von Kriegs- und Humanitätsverbrechern
fortgesetzt werden".

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