Der Weg für
einen der letzten großen NS-Kriegsverbrecher-Prozesse
ist endgültig frei: Das Verfassungsgericht hat zwei
Beschwerden des mutmaßlichen Nazi-Schergen John Demjanjuk
abgewiesen. Der 89-Jährige wollte damit den Prozessbeginn
verhindern und seine Freilassung aus der U-Haft durchsetzen.
Dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher John Demjanjuk kann
wie geplant ab 30. November der Prozess gemacht werden. Wie
am Mittwoch bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht
zwei Beschwerden des heute 89-jährigen im Zusammenhang
mit dem Fall abgelehnt. Damit kann die Hauptverhandlung vor
dem Landgericht München beginnen.
Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch wollte mit einer Beschwerde
verhindern, dass sein Mandant weiter in Untersuchungshaft
bleiben muss. Diese Beschwerde lehnten die Richter vom zweiten
Senat ohne Begründung ab. Die zweite Beschwerde richtete
sich gegen den Beschluss des Landgerichtes München II,
die Hauptverhandlung zu eröffnen. Die Richter argumentierten,
dass diese Entscheidung nicht in Karlsruhe angefochten werden
könne. Hintergrund ist, dass zunächst der normale
Rechtsweg mit unteren Gerichten ausgeschöpft werden
muss.
Busch hatte argumentiert, Demjanjuk habe bereits eine siebenjährige
Haftstrafe in Israel verbüßt, diese müsse
angerechnet werden. Mehr als sieben Jahre Freiheitsstrafe
wären vom Münchner Gericht nicht zu erwarten. Damit
entfalle der staatliche Strafanspruch.
Einer der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse
Demjanjuk soll während des Zweiten Weltkrieges an der
Ermordung Tausender Juden im besetzten Polen beteiligt gewesen
sein. Dem 89-Jährigen wird Beihilfe zur Ermordung von
mindestens 27.900 Juden vorgeworfen. Als Wachmann im Vernichtungslager
Sobibor soll er im Jahr 1943 ukrainische Juden in Gaskammern
getrieben haben - Männer, Frauen und Kinder. Demjanjuk
bestreitet die Vorwürfe. Er lebte jahrzehntelang in
den USA und wurde im Mai nach Deutschland abgeschoben.
Für einen der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse
hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts 35 Verhandlungstage
bis Mai 2010 vorgesehen. Nach einem Gutachten ist Demjanjuk
für drei Stunden täglich verhandlungsfähig.
stern.de
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