8. Januar 2014 14:55 Uhr zeit.de
Ein Nazi-Verbrecher bleibt unbestraft
von Wierd Duk

Siert Bruins stand zumindest daneben, als Widerstandskämpfer Aldert Jan Dijkema 1944 hinterrücks erschossen wurde. Da man ihm keinen Mord nachweisen kann, kommt er frei.

Einer der wohl letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse ist ohne Urteilsspruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Hagen stellte das Verfahren gegen den früheren SS-Mann und gebürtigen Niederländer Siert Bruins ein. "Die konkrete Tatsituation ist nicht mehr aufzuklären", sagte die Richterin Heike Hartmann-Garschagen.

Dass Bruins 1944 bei der Erschießung des Widerstandskämpfers Aldert Jan Dijkema dabei war und sich zumindest des Totschlags schuldig gemacht hatte, daran zweifelte das Gericht nicht. Deshalb kam es auch nicht zu einem Freispruch. Allerdings ist der Tatbestand Totschlag nach deutschen Recht nach 20 Jahren verjährt – anders als ein Mord.

Das Gericht hätte dem inzwischen 92-jährigen Bruins unter anderem beweisen müssen, dass er selbst die tödlichen Schüsse auf das Opfer abgegeben hatte und heimtückisch handelte – und damit einen Mord beging. Der genaue Tathergang sei aber nicht mehr zu rekonstruieren gewesen, sagte die Richterin.

Bruins selbst wollte in dem Prozess eigentlich schweigen. Nachdem der Staatsanwalt aber eine lebenslange Haftstrafe für ihn gefordert hatte, redete er doch noch. Nicht über das Opfer in diesem Fall. Bruins sprach lieber über sein eigenes Leben auf dem Familienbauernhof im nord-niederländischen Vlagtwedde, in der Provinz Groningen, an der Grenze zu Deutschland.

Das Leben sei damals, in den 1930er Jahren, "sehr schwer" gewesen, sagte Bruins, wie die niederländische Tageszeitung Trouw aus dem Prozess berichtet. "Es war Krise, wir hatten keine Kunden mehr, die Ernte verrottete." Auf der anderen Seite der Grenze, im von den Nationalsozialisten beherrschten Deutschland, sei die Lage ganz anders gewesen. "Da ging es gut. Dort sah man die Zukunft. Ich wollte Teil davon sein."

Bruins wurde ein fanatischer Verehrer Hitlers und des Nationalsozialismus. Wie er schlossen sich damals auch etwa 30.000 Niederländer der Waffen-SS, dem sogenannten Sicherheitsdienst (SD) oder der Landwacht, an.

Als junger Mann meldet sich Siert Bruins, wie auch sein jüngerer Bruder Derk, freiwillig zur Waffen-SS und kämpft an der Ostfront. Als er krank wird, wird er beim SD im Hafenstädtchen Delfzijl in der Nähe der Stadt Appingedam angestellt. Sein Auftrag: die Fahndung nach Widerstandskämpfern und untergetauchten Juden.

Ein Deutscher, der längst tot ist, soll geschossen haben

Wegen seines brutalen Auftretens bekommt Bruins in der Region einen berüchtigten Ruf: "Beest van Appingedam", die "Bestie von Appingedam" wird er genannt.

Siert Bruins ist dabei, als in der Nacht zum 22. September 1944 auf einem Industriegelände bei Appingedam der damals 36-jährige Aldert Klaas Dijkema erschossen wird. Er sei nicht derjenige gewesen, der abdrückte, behauptet Bruins. Der Täter, sagt er, soll sein 1985 verstorbener Vorgesetzter gewesen sein: SS-Oberscharführer August Neuhäuser, ein Deutscher.

"Geh mal pissen!," hatte Bruins zu Dijkema gesagt. Dann folgten die Schüsse: vier Kugeln, in den Rücken und in den Hinterkopf. Dijkema hatte versucht zu fliehen, behauptet Bruins, deshalb habe Neuhäuser ihn hinterrücks erschossen. Der Staatsanwalt geht allerdings davon aus, dass beide Männer geschossen haben.

Der Prozess gegen Siert Bruins ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Täter nach Kriegsende nach Deutschland floh und gerade dadurch so lange der Strafverfolgung entkam. Zwar wurde Bruins 1980 wegen Beihilfe zum Mord an zwei niederländischen Juden in Delfzijl zu sieben Jahre Haft verurteilt – wovon er fünf Jahre absitzen musste –, die vielen Jahre davor und auch danach hat Bruins aber ein ruhiges Leben in Deutschland führen können. 

Weil er Deutscher wurde, entkam Bruins den Gerichten

Als Unternehmer war er unter dem Namen Siegfried Bruns ein angesehener Bürger der Kleinstadt Breckerfeld in Westfalen. Einem Auslieferungsantrag der Niederlande – wo ein Sondergericht Bruins im Jahr 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilte (das Urteil wurde später in lebenslange Haft umgewandelt) – kam die BRD, aufgrund der Bruins 1943 in einem "Führererlass" Hitlers verliehenen deutschen Staatsangehörigkeit, nicht nach.

Als er 1978 nach Ermittlungen des Nazi-Jägers Simon Wiesenthal verhaftet wurde, wurde das Ermittlungsverfahren von der deutschen Justiz schon damals wegen  Verjährung eingestellt, weil man die Tat juristisch nur als Totschlag einstufte.

Diese Rechtsauffassung änderte sich 2010 mit dem Prozess gegen einen weiteren niederländischen NS-Verbrecher, Heinrich Boere, der drei Widerstandskämpfer umgebracht hatte. Ihm wurde "Heimtücke" nachgewiesen, und damit galten seine Taten als Morde, die nicht verjähren. Boere wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die Verurteilung von Boere ermöglichte letztendlich auch die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Siert Bruins, der sich nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft ebenfalls eines "heimtückischen Mordes" schuldig gemacht hatte.

Mit diesem Nicht-Urteil endet nun auch die Fahndung nach niederländischen NS-Kriegsverbrechern in Deutschland. Nachdem Heinrich Boere im Dezember 2013 gestorben war, ist Bruins wohl der letzte noch lebende in den Niederlanden geborene Kriegsverbrecher auf deutschem Boden.

Der Prozess hat allerdings deutlich gezeigt, dass die deutsche Gesellschaft sich in den letzten Jahrzehnten im Umgang mit NS-Verbrechen stark gewandelt hat. Die öffentliche Meinung ist eine andere als 1978, als Bruins das erste Mal verhaftet wurde. Damals plädierten Einwohner von Breckerfeld noch für die Freilassung ihres Nachbarns "Bruns". Mitglieder des örtlichen Kegelvereins nannten ihn "einen anständigen und gern gesehenen Eingessenen". Freunde und Bekannte sammelten damals Unterschriften gegen seine Verhaftung.

Kaum jemand will Bruins heute noch decken

Die Staatsanwaltschaften bemühten sich damals noch wenig darum, Kriegsverbrecher, die im Dritten Reich keine hohen Ämter innehalten, hinter Gitter zu bringen. Auch dies hat sich, 70 Jahre nach der Ermordung von Aldert Jan Dijkema, geändert, sagt der Wuppertaler Historiker Stephan Stracke, der sich für die Wiederöffnung der Akte Bruins eingesetzt hatte. "Der Staatsanwaltschaft sind die eigenen Versäumnisse mittlerweile peinlich. Und Ex-Nazis haben in der Bevölkerung längst nicht mehr diesen Rückhalt."

Bruins' Anwalt, Klaus-Peter Kniffka, hält die Mordmerkmale für nicht nachweisbar und betrachtet das Verfahren vor dem Landgericht Hagen als "ungerecht". Kniffka hatte einen Freispruch gefordert. Die damit erhoffte Rehabilitation als unbescholtener Bürger hat Bruins nicht mehr bekommen. Aber auch keine Strafe.

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