08.01.2014 – 16:47 Uhr spiegel.de
Prozess wegen NS-Kriegsverbrechen: Hände in den Taschen
Von Jörg Diehl

Vor 69 Jahren erschoss der SS-Unterscharführer Siert B. einen niederländischen Widerstandskämpfer. Zwei Kugeln in den Hinterkopf töteten Aldert Klaas Dijkema. Doch bestraft wird der Täter dafür nicht - aus Mangel an Beweisen.

Siert B. schiebt sich in den Saal 201 des Landgerichts Hagen, den Rollator voran. Die Verschlüsse der Fotoapparate rattern, Journalisten drängen, B. zieht seinen Anorak aus und hängt ihn akkurat über die Lehne seines Stuhls. Eine Ledermappe drapiert er auf dem Tisch, er faltet die Hände, ein ordentlicher alter Mann, so sagt die Pose, der sein Urteil in aller Ruhe erwarten kann. Reue scheint der 92-Jährige nicht zu verspüren.

Dabei hat B. getötet, davon ist die 4. Große Strafkammer überzeugt. In der Nacht vom 21. auf den 22. September 1944 erschoss der SS-Unterscharführer den niederländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema. Dazu verfrachteten B. und sein Vorgesetzter August N. ihr Opfer in einen Wagen und fuhren los, abends gegen elf Uhr. Irgendwann habe Dijkema das Auto verlassen müssen. "Geh doch mal eben pissen", sagten die Nazi-Schergen und feuerten sodann von hinten auf ihren Gefangenen, mindestens viermal. Zwei Schüsse in den Kopf töteten den 36-Jährigen.

"Rechnete das Opfer mit einem Angriff?"

Die Staatsanwaltschaft hatte diese Tat als Mord gewertet, doch das Gericht folgte der Anklage nicht. Das Mordmerkmal der Heimtücke habe sich nicht mehr nachweisen lassen, so begründet die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen die "unerwartete Entscheidung" ihrer Kammer. Nach fast 70 Jahren sei ein "Beweisverlust" eingetreten, der sich zu Gunsten des Angeklagten ausgewirkt habe. Die letalen Schüsse in der Nacht waren demnach juristisch gesehen bloß ein Totschlag - und der ist längst verjährt.

Denn die Heimtücke, die die Tötung eines Menschen zum Mord macht, setzt voraus, dass das Opfer im Moment der Tat arglos und dadurch auch wehrlos war. Und das heißt in diesem Fall: Aldert Klaas Dijkema durfte nicht ahnen, dass er in Lebensgefahr schwebte, als er spätabends zu den beiden SS-Leuten ins Auto steigen und dieses wenig später schon wieder auf offener Strecke verlassen musste. "Rechnete das Opfer mit einem Angriff?", fragt die Richterin. "In welchem Zustand befand sich Aldert Klaas Dijkema?"

Niederländische Kriminalpolizisten sowie ein herbeigerufener Arzt hatten in früheren Verfahren ausgesagt, Dijkemas Hände hätten in seinen Taschen gesteckt, als sie die Leiche fanden. War der Mann also ahnungslos, als ihn die SS-Männer aus anderthalb Meter Entfernung von hinten erschossen? "Es ist nicht die einzige Möglichkeit", so Hartmann-Garschagen. Denkbar sei eben auch, dass Dijkema gewusst habe: Wenn er flieht, wird er ganz sicher getötet - und sich deswegen ruhig verhielt. "Die Arglosigkeit des Opfers lässt sich heute nicht mehr sicher feststellen", sagt die Vorsitzende Richterin.

Der Verteidiger des Angeklagten, Klaus-Peter Kniffka, hatte bereits im Oktober SPIEGEL ONLINE seine juristischen Bedenken gegen die Anklage geschildert. "Die SS war doch kein Taxiunternehmen", sagte er. "Wer als Widerstandskämpfer in völliger Dunkelheit zu zwei SS-Leuten ins Auto steigen musste, rechnete mit dem Schlimmsten." Ein erstes Ermittlungsverfahren gegen Siert B. war vor Jahren eingestellt worden, weil die deutschen Juristen die Erschießung Dijkemas schon seinerzeit als Totschlag angesehen hatten.

Empörung bei der Nebenklage

Als problematisch erwies sich im Laufe des seit September andauernden Prozesses, dass die Rekonstruktion der Tat auf den Aussagen August N.s in einem früheren Prozess beruhte. Inzwischen aber ist N., der ehemalige Vorgesetzte von Siert B., tot - und konnte daher nicht mehr befragt werden. Überhaupt gab es keine lebenden Zeitzeugen mehr, die vor Gericht hätten aussagen können. Und so wurden vor allem Akten verlesen und Personen vernommen, die ihrerseits als Beamte dereinst Zeugen der Tat gehört hatten. Die Kraft dieser indirekt erhobenen Beweise aber schätzte die Kammer offenkundig als zu gering für eine Verurteilung ein.

Der Vertreter der Nebenklage, der Kölner Rechtsanwalt Detlef Hartmann, reagiert am Mittwochnachmittag mit Empörung auf die Einstellung des Verfahrens: "Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und unhaltbar", sagt er. "Jemanden aus anderthalb Metern in den Hinterkopf zu schießen, soll nicht heimtückisch sein?" Oberstaatsanwalt Andreas Brendel kündigt an, das Urteil in Ruhe prüfen und dann über Rechtsmittel entscheiden zu wollen.

Und der Angeklagte Siert B.?

Er nimmt seine Ledermappe vom Tisch, zieht seinen Anorak an und geht sehr langsam aus dem Saal. Die Kameras rattern, B. schweigt. Sein Verteidiger Kniffka sagt: "Mein Mandant ist ziemlich perplex. Er hat das meiste gar nicht verstanden."

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