19.02.2016 hiergeblieben.de
Im Prozess gelten besondere Regeln / Presserecht: Die Verteidiger von Reinhold Hanning erlauben die Veröffentlichung von Namen und Foto

Kreis Lippe (sew). Das Leben von Reinhold Hanning wird öffentlich, sein Name wird in den Medien nicht anonymisiert und sein Gesicht wird gezeigt - das ist keineswegs üblich. Im SS-Prozess haben die Verteidiger diesem Prozedere nach dem ersten Prozesstag zugestimmt.

Im Grundsatz gelte die Unschuldsvermutung, sagt die Pressesprecherin des Landgerichts, Dr. Anneli Neumann. Das bedeutet, dass die Angeklagten, solange sie nicht verurteilt sind, juristisch gesehen ein Recht darauf haben, anonym zu bleiben. "Die Presseorgane entscheiden aber selbst, wie sie das handhaben", sagt Neumann. Wer sich nicht daran halte, gehe das Risiko ein, verklagt zu werden. Im Auschwitz-Verfahren habe die Verteidigung auf die Anonymisierung verzichtet, weil das Gros der Medien Reinhold Hanning von Anfang an mit vollem Namen genannt habe.

Die Regeln, die für einen Prozess gelten, werden in Sitzungspolizeilichen Anordnungen zusammengefasst. Im Auschwitz-Verfahren darf nur in den 15 Minuten vor Sitzungsbeginn gefilmt und fotografiert werden. Der Bereich, in dem die Fotografen stehen dürfen, ist genau festgelegt. "Dann müssen die Kameras aus dem Gerichtssaal entfernt werden, dafür gibt es einen Bereich außerhalb des Saals", sagt Dr. Neumann.

Ausnahmen gebe es nicht - was auch für die Vergabe der Sitzplätze gelte. 60 sind für die Presse und 60 für die Besucher vorgesehen. "Auch wenn Plätze von Medienvertretern frei bleiben, können diese nicht an Besucher vergeben werden. Die Zuteilung ist vor dem Prozess durch den Vorsitzenden der Kammer festgelegt worden, und das kann man nicht einfach kurzfristig ändern."

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