11.02.2016 : hiergeblieben.de
"Er soll endlich die Wahrheit sagen" / Auschwitz-Überlebende wollen keine Rache, sondern späte Reue und Gerechtigkeit
Von Bernd Bexte

Detmold (WB). Der adrett gekleidete alte Herr stellt sich als Leon Schwarzbaum vor. "In Auschwitz war ich aber nur eine Nummer, die 132624", sagt er mit zitternder Stimme und zeigt auf seinen linken Unterarm im Jacket­tärmel. Der 94-Jährige will späte Gerechtigkeit. Deshalb tritt er im heute beginnenden Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Detmold als Nebenkläger auf.

Gemeinsam mit zwei weiteren Überlebenden berichtete er gestern von der Hölle auf Erden, von seiner Zeit im Konzentrationslager Auschwitz. Der anstehende Prozess bewegt ihn tief. "Ich bin seit Tagen aufgewühlt, einen Menschen zu sehen, der vielleicht meine Eltern noch vor ihrer Ermordung in Auschwitz gesehen hat", sagt Schwarzbaum, der aus Berlin in das Gemeindehaus der Martin-Luther-Kirchengemeinde nach Detmold gekommen ist. Er hat ein Foto von 1934 mitgebracht, das ihn als Jugendlichen mit seinen Eltern und einem Onkel zeigt. Bis auf Leon Schwarzbaum wurden alle in Auschwitz ermordet.

Eingeladen zu dem Termin hat das Internationale Auschwitz Komitee (IAK), die Interessenvertretung von Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers. Derzeit vertritt es noch etwa 1. 000 Auschwitz-Überlebende in 19 Ländern. Mit dem Prozess solle nicht nur die Schuld des ehemaligen Auschwitz-Wachmannes Reinhold H. (94) aus Lage festgestellt werden. "Es geht auch um eines der jämmerlichsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte", sagt IAK-Vizepräsident Christoph Heubner. "Von den 8.200 in Auschwitz eingesetzten SS-Männern haben 6.500 den Krieg überlebt. Bis zum Mai 2014 mussten sich nur 43 vor Gericht verantworten." Der in Detmold angeklagte H. sei "ein typischer SS-Mann". Er habe bis heute geschwiegen, habe gegenüber Überlebenden und deren Angehörigen keine Reue gezeigt. "Es ist halt die übliche Nachkriegsgeschichte." Anders die Überlebenden: Sie hätten Deutschland ein Stück Würde wiedergegeben, da sie die Wahrheit erzählten. "Sie gehen in Schulen - bis heute."

Leon Schwarzbaum, 1921 in Hamburg geboren und in der Jüdischen Gemeinde der oberschlesischen Kleinstadt Bendzin aufgewachsen, kommt 1943 als 22-Jähriger nach Auschwitz. Wenige Wochen zuvor waren bereits seine Eltern dorthin deportiert worden. Auf die Frage, was mit dem Transport geschehen sei, sagt ihm der Mithäftling, der ihm seine Lagernummer eintätowiert: "Die sind alle schon im Krematorium." Verzeihen, nein, das kann er auch mehr als 70 Jahre später nicht. "Es geht mir nicht darum, dass der Angeklagte ins Gefängnis kommt." Aber er solle verurteilt werden. "Und er soll endlich die Wahrheit sagen, erzählen, was Auschwitz wirklich war."

Justin Sonder aus Chemnitz ist 17, als er 1943 ins Auschwitz-Außenlager Monowitz kommt. "Ich habe 17 Selektionen überlebt", sagt der heute 90-Jährige. "Meine Worte reichen nicht aus, zu beschreiben, wie es ist, wenn man nackt ausgezogen darauf wartet, in den Tod geschickt zu werden - oder vielleicht weiter ein Arbeitssklave für die IG Farben sein zu dürfen." Nach einer Knieoperation ohne Narkose liegt er im Krankenbau und ist bei einer anstehenden Selektion dem Tode geweiht. Ein Arzt, selbst ein Häftling, nimmt ihn von der Liste und rettet ihm so das Leben. Er hege keine Rachegefühle gegen Männer wie den Angeklagten H. Der Prozess komme jedoch zu spät. "Aber wie die Justiz heute damit umgeht, das ist gut."

Erna de Vries (92) tritt wie Leon Schwarzbaum erstmals als Nebenklägerin in einem NS-Prozess auf. "Meine Mutter hat mir in Auschwitz gesagt: "Du wirst überleben"." Dies sei zu ihrer Lebensmaxime geworden. 1943 geht sie freiwillig mit ihrer Mutter nach Auschwitz. Denn die ist Jüdin, Erna de Vries’ (damals Erna Korn) 1931 verstorbener Vater war ein Christ. Als so genannte Halbjüdin hätte sie der Deportation entgehen können. "Ich wollte aber bei meiner Mutter bleiben." Wegen einer eitrigen Entzündungen an den Beinen wird sie im September 1943 in den Todesblock 25 des Frauenlagers verlegt. Als die Frauen des Blockes eines Morgens zu Lastwagen getrieben werden, rechnet sie mit dem baldigen Tod. Doch sie überlebt: Auf Grund eines neuen Erlasses des Reichsführers SS Heinrich Himmler, der für so genannte jüdische Mischlinge ersten Grades Arbeitseinsätze statt Vernichtung vorsieht, entkommt Erna de Vries in letzter Sekunde der Gaskammer. "Die hatten mich in der Kartei übersehen." Im KZ Ravensbrück muss sie bis kurz vor Kriegsende für Siemens in der Telefon- und Mikrofonproduktion arbeiten.

Ob die drei Holocaust-Überlebenden dem Angeklagten in Auschwitz je begegnet sind, wissen sie nicht.

Der Prozess gegen Reinhold H. beginnt heute um 10 Uhr im Saal der IHK in Detmold. Bis zum 20. Mai sind zwölf Termine angesetzt. Gestern Abend kündigte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (87) aus Vlotho an, den Prozess als Zuschauerin verfolgen zu wollen.

Bildunterschrift: Leon Schwarzbaum (94) zeigt ein Familienfoto von 1934: Er ist links als Jugendlicher zu sehen, rechts seine Eltern, hinten ein Onkel. Alle drei wurden in Auschwitz ermordet.

Bildunterschrift: Erna de Vries (92) und Justin Sonder (90) haben Auschwitz überlebt. Sie werden morgen als Zeugen vom Landgericht Detmold angehört.

Prozess schreibt Rechtsgeschichte

Der Detmolder Auschwitz-Prozess ist nach Angaben der Nebenklage-Anwälte ein Novum. "Zum ersten Mal in der Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz wird der arbeitsteilig organisierte Massenmord in Auschwitz in seinem ganzen Umfang angeklagt", sagt Prof. Dr. Cornelius Nestler, Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Köln. Bislang hätten die Staatsanwaltschaften Angehörige der Wachmannschaften in Auschwitz allein wegen der Ermordung der Menschen angeklagt, die unmittelbar nach Ankunft auf der Rampe in die Gaskammern geschickt wurden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund berücksichtige nun auch die Ermordung der Häftlinge durch Hunger, Kälte, Krankheit. "Zum Massenmord in Auschwitz gehörte die gezielte Vernichtung durch die Lebensverhältnisse." Es sei die Aufgabe eines Wachmannes gewesen, alle diese Formen des Massenmordes zu ermöglichen. Die Anklage des Dortmunder Oberstaatsanwaltes Andreas Brendel mache deutlich: "Auschwitz insgesamt war eine Einrichtung zum Massenmord." Nicht alle Anklagebehörden gingen so vor. So würden etwa in der jüngst erhobenen Anklage gegen einen ehemaligen Auschwitz-Wachmann (93) vor dem Landgericht Hanau nur einzelne Tatkomplexe berücksichtigt.

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