26.02.2016 hiergeblieben.de
Ärger um den zweiten SS-Prozess
Von Silke Buhrmester

Detmold / Neubrandenburg. Das Landgericht Neubrandenburg wird am kommenden Montag das Hauptverfahren gegen einen 95-jährigen Rentner eröffnen, dem - ebenso wie dem Lagenser SS-Wachmann Reinhold Hanning - Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz zur Last gelegt wird. Doch im Vorfeld gibt es Ärger: Thomas Walther als Nebenkläger-Vertreter wirft der Kammer einen "befremdlichen Umgang" mit seinen Mandanten vor. Und Christoph Heubner, Vizepräsident des Auschwitz Komitees, erklärt, die Neubrandenburger Richter hätten "sich bisher gegenüber Auschwitz-Überlebenden als Nebenklägern und Beteiligten am Prozess in einer arroganten Verweigerungshaltung eingerichtet".

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als SS-Unterscharführer in der Sanitätsstaffel des Vernichtungslagers vom 15. August bis 14. September 1944 in Auschwitz-Birkenau tätig gewesen sein. In dieser Zeit seien in dem Vernichtungslager der Nazis mindestens 3.681 Menschen vergast worden. Der 95-Jährige selbst will nach Angaben seiner Verteidiger nur Erste Hilfe geleistet haben. Er habe nichts von Häftlingstransporten und Krematorien gewusst, sagte er in einer Vernehmung im März 2014.

Bereits im Juni 2015 drohte der Prozess zu platzen, weil der Rentner laut einem Gutachten an Altersdemenz litt und nicht verhandlungsfähig war. "Das Oberlandesgericht Rostock hat dem jedoch widersprochen und den Angeklagten für eingeschränkt verhandlungsfähig erklärt", sagte der Sprecher des Landgerichts, Carl Christian Deutsch. Das OLG wies die Kammer an, den Prozess zu eröffnen.

Während für den Hanning-Prozess in Detmold zunächst 12 Prozesstage geplant sind und in Lüneburg das Gericht nach 17 Tagen das Urteil gegen den "Auschwitz-Buchhalter" Oskar Gröning sprach, haben die Neubrandenburger lediglich 3 Verhandlungstage anberaumt - noch dazu ohne Zeugen oder andere Beweismittel. Für die Kritiker ein Zeichen, dass es darum gehe, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Gerichtssprecher Deutsch bestätigte, dass am 29. Februar lediglich zwei Gutachter zum Gesundheitszustand des Angeklagten Stellung nehmen würden. Am zweiten Tag, dem 14. März, werde dann die Anklageschrift verlesen. Das Programm des dritten Tages ließ der Gerichtssprecher noch offen. Es sei jedenfalls laut Deutsch bislang nicht geplant, die Nebenkläger als Zeugen zu hören.

Anwalt Thomas Walther vertritt die beiden einzigen zugelassenen Nebenkläger, ein Brüderpaar aus den USA. Er ärgert sich über das Vorgehen des Gerichts und spricht von einem "traurigen Kapitel". Detmold hingegen bescheinigt er eine vorbildliche Verfahrensführung.

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