05.03.2016 hiergeblieben.de
Die Akte Hanning / Wie die Ermittler dem SS-Mann auf die Spur kamen
Von Bernd Bexte

Detmold (WB). In seiner Vernehmung vor zwei Jahren hat der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning angegeben, niemals Mitglied des berüchtigten SS-Totenkopfsturmbanns im Vernichtungslager Auschwitz gewesen zu sein. Dabei gibt es offenbar aktenkundige Belege für das Gegenteil - einen davon sogar aus seiner eigenen Feder.

Wenn am 11. März mit dem sechsten Verhandlungstag das Gerichtsverfahren gegen den 94 Jahre alten Mann aus Lage fortgesetzt wird, nähert sich die Prozessphase dem Ende, in der die Schwurkammer des Landgerichts Detmold Überlebende und Nebenkläger anhört. Dann wird zunehmend auch die Ermittlungsakte Hanning in den Blick rücken. Sie soll vielfältige Belege für Hannings Tätigkeit in Auschwitz beinhalten.

Im Jahr 2013 hatte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg nahe Stuttgart die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Mitarbeiter hatten Hannings Namen, neben zahlreichen anderen, auf einer Bekleidungsliste des Konzentrationslagers Auschwitz entdeckt. Die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg leitete die Fälle an die in NRW zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund weiter. Zunächst war auch gegen zwei weitere ehemalige SS-Männer in NRW ermittelt worden: gegen einen Mann aus Steinhagen und einen Mann aus Moers. Zu einer Anklage kam es aber nur im Fall Hanning.

Nach Informationen des Westfalen-Blatts soll Reinhold Hannings Werdegang in der SS auf einer so genannten Stammkarte, jetzt im Bestand der Gedenkstätte Sachsenhausen, vermerkt worden sein. Daraus soll hervorgehen, dass er vom 23. Januar 1942 bis zum 13. Juni 1944 dem SS-Totenkopfsturmbann des Konzentrationslagers Auschwitz angehört hat. Hauptaufgabe der SS-Totenkopfverbände war die Bewachung und Verwaltung der von der SS errichteten Konzentrationslager.

Zudem gibt es in Hannings Personalakte im Bundesarchiv in Berlin einen von ihm handschriftlich verfassten Lebenslauf, den er im November 1944 für das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS verfasste. Anlass war ein Verlobungs- und Heiratsgesuch. Darin soll er selbst den knapp zweieinhalbjährigen Einsatz für den SS-Totenkopfsturmbann in Auschwitz vermerkt haben. Noch heute liegen in der Berliner Abteilung des Bundesarchivs allein 350.000 Personalunterlagen von SS-Angehörigen. Das Bundesarchiv hatte die Akten 1994 aus US-amerikanischer Verwaltung vom Berlin Document Center (BDC) übernommen. Das BDC war nach dem Zweiten Weltkrieg in Berlin eingerichtet worden, um zentral Unterlagen aus der NS-Zeit zu sammeln. Diese Dokumente dienten zur Vorbereitung der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse.

In der Vernehmung durch das Landeskriminalamt am 19. Februar 2014 hatte Hanning allerdings angegeben, niemals Mitglied eines SS-Totenkopfsturmbanns gewesen zu sein. Er soll erklärt haben, immer nur im Waffen-SS-Regiment "Der Führer" Dienst geleistet zu haben. Bei einem Kampfeinsatz im September 1941 war der damals 19-Jährige nahe Kiew verwundet worden. Er soll bei der Vernehmung vor zwei Jahren gesagt haben, dass er auf Grund einer Verletzung an der Schläfe keinen Stahlhelm mehr habe tragen dürfen. Deshalb soll er angeblich gegen seinen Willen nach Auschwitz versetzt worden sein. Bekanntlich haben seine Verteidiger beantragt, die Vernehmung nicht vor Gericht zu verwerten.

Zur Bewertung und Einordnung der historischen Dokumente in der Akte Hanning soll nach Westfalen-Blatt -Informationen an ei­nem späteren Verhandlungstag ein Sachverständiger gehört werden.

Hanning ist angeklagt, Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen im NS-Vernichtungslager Auschwitz geleistet zu haben. Der Prozess wird Freitag fortgesetzt.

Bildunterschrift: Der ehemalige SS-Unterscharführer Reinhold Hanning (94) muss sich seit dem 11. Februar vor dem Landgericht Detmold verantworten. In einem 1944 handschriftlich verfassten Lebenslauf soll er seine Tätigkeit im NS-Vernichtungslager Auschwitz vermerkt haben.

Bildunterschrift: Reinhold Hanning in SS-Uniform: Am rechten Kragenspiegel prangt ein Totenkopf, Zeichen der SS-Totenkopfverbände. Diese Einheiten waren zur Bewachung von Konzentrationslagern eingesetzt.

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