06.04.2016, 22:20 Uhr nw.de
Auschwitz-Prozess: Gericht soll für Zeugenvernehmung in die USA reisen
Dirk-Ulrich Brüggemann

Auschwitz-Prozess: Ein Verteidiger des Angeklagten erstattet am achten Verhandlungstag Strafanzeige gegen Unbekannt. Vernehmungsdetails waren nach Außen gelangt

Detmold. Eine Presseveröffentlichung aus dem Februar hat am achten Verhandlungstag im Detmolder Auschwitzprozess gegen den 94-jährigen Reinhold Hanning aus Lage die Verteidigung des ehemaligen SS-Wachmanns derart erzürnt, dass Verteidiger Andreas Scharmer während der Gerichtsverhandlung Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat. Hanning muss sich vor der Schwurgerichtskammer des Detmolder Landgerichts wegen Beihilfe an der Ermordung von mindestens 170.000 Menschen im Konzentrationslager Auschwitz verantworten.

Nachdem ein Antrag auf ein Verwertungsverbot der Vernehmung gestellt worden sei, ist nach Befürchtung der Anwälte, Andreas Scharmer aus Detmold und Johannes Salmen aus Lage, dieser Antrag mit Vernehmungsdetails vermutlich an einen Journalisten gelangt. Das sei strafbar, sagte Anwalt Andreas Scharmer.

Detmolder Gericht soll Nebenkläger in Atlanta vernehmen

Christoph Rückel, der die drei heute in den USA lebenden Nebenkläger Elizabeth Lefkovits, Helen Weingarten und Murray Lynn vertritt, stellte während des Prozesses den Antrag, diese drei Nebenkläger an ihrem Wohnort in Atlanta in den Räumen des dortigen deutschen Generalkonsulats zu vernehmen, da alle drei die Strapazen einer Reise nach Detmold altersbedingt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr übernehmen können. "Wir glauben, dass es einem deutschen Gericht ansteht, durch eine Reise zu den Nebenklägern diesen ein gewisses Maß an auch noch heute durchaus gebotenem Respekt entgegenzubringen.

Das zu fällende Urteil wird insoweit ein weiterer Teil der deutschen Rechtsgeschichte", sagte Christoph Rückel dem Gericht. "Unsere in den USA lebenden Mandanten sind sehr daran interessiert, dass von diesem Prozess - auch durch ihre persönlichen Schilderungen - ein Beitrag ausgeht, der die Jugend im In- und Ausland erreicht.

Dieser Prozess soll wieder einmal die Notwendigkeit unterstreichen, in einer gerechten Ordnung jede Verfolgung aus rassischen, religionsbezogenen oder sonstigen Gründen nicht nur zu unterlassen, sondern durch Gerichte auch mit Strafe im Falle der Schuld zu ahnden", ergänzte Rückel.

In einem zweiten Antrag forderte Rückel die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Detmold unter Vorsitz von Richterin Anke Grudda auf, das sogenannte Auschwitz-Album in Augenschein zu nehmen und als historisches Dokument in den Prozess einzuführen.

Er übergab dieses Album in Buchform dem Gericht. "Das Auschwitz-Album ist das einzige erhaltene fotografische Zeugnis über den geplanten und organisierten Massenmord in Auschwitz-Birkenau. Das Album zeigt die Abläufe im Inneren des Vernichtungslagers aus der in der Anklage benannten Tatzeit von Januar 1943 bis Juni 1944 aus der Sicht der fotografierenden SS-Männer.

Dies ist sozusagen der Blickwinkel der damaligen Kollegen des Angeklagten", erläutert Christoph Rückel seinen Antrag, dem sich auch andere Nebenklägervertreter anschlossen. Richterin Grudda will beide Anträge prüfen und die Entscheidung in der nächsten Sitzung am Freitag, 15. April, verkünden.

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