28. November 2016 fr-online.de
BGH bestätigt Auschwitz-Urteil

Der "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Konzentrations- und Vernichtungslager - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden.

Karlsruhe –  

Der «Buchhalter von Auschwitz», Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Konzentrations- und Vernichtungslager - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden.

Er bestätigte damit das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen gegen den 95-Jährigen. Dieser habe als junger Mann «durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe» geleistet, heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter. Nebenkläger begrüßten dies als «wichtige Korrektur der früheren Rechtsprechung». (Az. 3 StR 49/16)

Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte an der sogenannten Rampe mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.

Damit wurde Gröning sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilt, ohne dass er an einzelnen Mordtaten direkt beteiligt war. Revision dagegen eingelegt hatten Gröning selbst sowie einige der mehr als 70 Nebenkläger. Sie hatten erreichen wollen, dass Gröning als Mittäter bestraft wird.

Mit der Bestätigung des Schuldspruchs durch den BGH ist das Urteil rechtskräftig. Ob Gröning tatsächlich ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab. Sein Verteidiger Hans Holtermann sagte, er prüfe auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Die Verurteilung stützt sich auf den Zeitraum der «Ungarn-Aktion» 1944, während der Gröning nachweisbar mindestens drei Mal an der «Rampe» Dienst tat. Das Lüneburger Gericht hatte angenommen, dass während dieser Deportation ungaricher Juden mindestens 300 000 Menschen in den Gaskammern von Auschwitz ermordet wurden.

Zentral ist, dass die Karlsruher Richter eine Schuld Grönings ausdrücklich auch für die Opfer bejahen, «bei deren Eintreffen er keinen Rampendienst versah». Voraussetzung der «Ungarn-Aktion» sei «das Bestehen eines organisierten Tötungsapparates» gewesen. Dazu habe auch das diensttuende Personal gehört.

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