23. Juni 2017, 21:58 Uhr sueddeutsche.de
Erstmals wird Richtern in NS-Verfahren Leitung entzogen
Von Lena Kampf

Im Prozess gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z. wurden am Freitag der Vorsitzende Richter am Landgericht Neubrandenburg, Klaus Kabisch, sowie zwei weitere Richter der Kammer wegen Befangenheit abgelehnt. Z. ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen angeklagt.

Das ist ein außergewöhnlicher Vorgang und das erste erfolgreiche Ablehnungsersuchen in einem NS-Verfahren. Der Beschluss, der SZ, WDR und NDR vorliegt, erging durch die Vertretungsrichter der 60. Schwurgerichtskammer. Er setzt monatelangen Auseinandersetzungen zwischen den Richtern, der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern ein Ende.

Weil Kabisch und seine Kollegen wiederholt versucht hatten, dem Nebenkläger und NS-Opfer Walter Plywasky die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren, "muss sich bei dem Nebenkläger nahezu zwangsläufig der Eindruck ergeben", die Richter seien ihm gegenüber nicht unvoreingenommen gewesen, "als sie beschlossen haben, ihn aus dem Verfahren auszuschließen", heißt es in dem Beschluss.

Die Vertretungsrichter rügten außerdem die "verletzende Diktion" und "herabwürdigende Kritik" gegenüber dem Anwalt von Plywasky, Professor Cornelius Nestler. Diese sei schon "in der Sache verfehlt". Kabisch hatte Nestlers rechtliche Ausführungen in einem Schriftsatz als "narzistisch dominierte Dummheit" bezeichnet und behauptet, der Nebenklagevertreter "wolle die Kammer einschüchtern". Schon vor Prozessbeginn im Januar 2016 hatte der Vorsitzende Richter Kabisch entschieden, Walter Plywasky nicht als Nebenkläger in dem Verfahren gegen Hubert Z. zuzulassen.

Plywasky wurde als kleiner Junge nach Auschwitz deportiert

Plywasky wurde als kleiner Junge im August 1944 nach Auschwitz deportiert, wo seine Mutter vergast wurde und sein Vater ebenfalls verstarb. Im SS-Lazarett in Auschwitz-Birkenau tat zu dieser Zeit Hubert Z. seinen Dienst, er war Unterscharführer in der SS-Sanitätsstaffel, und gehörte zum medizinischen Hilfspersonal, das SS-Angehörige pflegte. Sanitätsdienstgrade ermordeten auch Gefangene mit Giftspritzen oder schütteten als "Desinfektoren" das Zyklon B in die Gaskammern.

In der Anklage gegen Z. heißt es, Z. habe zur Massenvernichtung in Auschwitz durch seine tägliche Arbeit beigetragen und das Gesamtgeschehen der Vernichtung unterstützt. Der mittlerweile 96-Jährige Z. war durch ein ärztliches Gutachten der Verteidigung zunächst für verhandlungsunfähig erklärt worden. Als 72 Jahre nach der Deportation Plywaskys, im Februar 2016, der Prozess in Neubrandenburg beginnen sollte, hatte jedoch bereits auch die Staatsanwaltschaft Zweifel daran, ob das Gericht diesen überhaupt führen wollte.

Dass die anberaumte Hauptverhandlung nur dazu dienen sollte, das Verfahren schnellstmöglich wieder einzustellen, vermutete Anfang 2016 sogar der Schweriner Oberstaatsanwalt Förster und stellte ein erstes Befangenheitsersuchen gegen Richter Kabisch. Der habe schon da das unverzichtbare Maß an Neutralität verloren.

Es ist außergewöhnlich, dass ein Staatsanwalt sich in einer solchen Form gegen eine Kammer stellt. Dieser Antrag, sowie weitere der Nebenklage wurden zunächst jedoch abgelehnt. Nun hatte des Befangenheitsgesuch von Walter Plywasky vom 10. April 2017 Erfolg. Jedoch ist einem der möglicherweise letzten Prozesse gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher damit wohl ein Ende gesetzt.

Zwar könnte die Kammer neu besetzt werden und das Verfahren tatsächlich beginnen, doch Mitte Mai erklärten zwei andere Gutachter Hubert Z. für verhandlungsunfähig. Er ist wohl mittlerweile tatsächlich zu alt, um vor Gericht gestellt zu werden. Die drei nun abgelehnten Richter sind bereits seit einigen Wochen dauerhaft erkrankt.

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