13. März 2018 de.nachrichten.yahoo.com
Für Auschwitz-Opfer ändert Tod von Gröning nichts an Bedeutung von Urteil

Der Tod des wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilten Auschwitz-Buchhalters Oskar Gröning ändert nach Auffassung von Opfern und Angehörigen nichts an der Bedeutung des gegen ihn ergangenen Gerichtsurteils. Dieser Schuldspruch bestehe "über die Grenzen des Lebens hinaus", erklärte Anwalt Thomas Walther am Montagabend in Lindenberg im Allgäu für die von ihm vertretenen Mandanten.

Der 96-Jährige war laut Mitteilung seines Verteidigers an die niedersächsischen Justizbehörden kurz vor einem möglicherweise bevorstehenden Haftantritt gestorben. Den Behörden lag nach eigenen Angaben allerdings noch keine Sterbeurkunde vor, die das auch offiziell bestätigte.

Das Justizministerium in Hannover prüfte gerade eine Bitte Grönings auf Haftverschonung. Es wäre die letzte Chance für ihn gewesen, seiner vierjährigen Gefängnisstrafe im Rahmen einer Gnadenregelung zu entgehen. Zu der Strafe hatte ihn das Lüneburger Landgericht 2015 verurteilt. Sein Fall galt als juristisch und vergangenheitspolitisch wegweisend.

Walther hatte Überlebende des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau sowie Angehörige von Ermordeten in dem damaligen Prozess vertreten. In seiner Stellungnahme zu Grönings Tod erinnerte er auch daran, dass vor rund vier Wochen der von ihm betreute Auschwitz-Überlebende Bill Glied im Alter von 97 Jahren in Kanada verstorben war.

Den Nebenklägern sei immer wichtig gewesen, dass Grönings Schuld an dem Tod ihrer Familien in Auschwitz festgestellt werde, betonte der Jurist. An dieser Tatsache änderten auch "das eigene Sterben und der Tod Grönings nichts".

Das auf die Verfolgung von NS-Verbrechern spezialisierte Simon-Wiesenthal-Center nannte dessen Tod als "zumindest auf der symbolischen Ebene bedauerlich". Prozesse gegen die Täter verlören einen "wichtigen Teil ihrer Bedeutung", wenn eine Bestrafung ausbleibe, erklärte Chefermittler Efraim Zuroff. Das "Schicksal" habe es so gewollt, dass auch Gröning seiner Strafe entgangen sei.

Der Prozess gegen Gröning war einer der wenigen Fälle von NS-Verfahren aus der jüngeren Vergangenheit. Er hatte grundsätzliche Bedeutung, weil das Urteil gegen ihn vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Es war das erste Mal, dass eine auf einer verschärften Verantwortungszurechnung basierende Entscheidung gegen Vernichtungslagerpersonal höchstrichterlich bestätigt wurde, dem keine unmittelbare Beteiligung an Morden nachgewiesen oder vorgeworfen wurde.

Bis vor rund zehn Jahren wurden derartige Täter von der Justiz faktisch nicht belangt. Erst danach änderte sich die Rechtsauslegung und führte zu weiteren Ermittlungen, Anklagen und einzelnen Prozessen wegen Beihilfe zum Mord. Bis auf Gröning starben aber alle anderen Verurteilten, bevor die Schuldsprüche gegen sie rechtskräftig wurden.

Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal von Auschwitz. Er leitete die bei den Ermordeten gefundenen Devisen weiter und war für die Bewachung des Gepäcks von jüdischen Deportierten an der sogenannten Rampe zuständig. Das Lüneburger Gericht wertete dies als Beihilfe zum hunderttausendfachen Mord.

Während des international viel beachteten mehrmonatigen Prozesses gestand Gröning umfassend, schilderte seine Erfahrungen in Auschwitz-Birkenau teilweise detailliert und bekundete in Anwesenheit von zahlreichen Nebenklägern mehrfach Reue. Das war eine Ausnahme in NS-Prozessen, in denen Angeklagte meist schwiegen und Schuld bestritten.

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