23. November 2018 15:00 Uhr sn.at
KZ Mauthausen: Anklage gegen 95-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen

Er soll zwischen 1944 und 1945 zum Massenmord im KZ Mauthausen beigetragen haben - nun soll der hochbetagte mutmaßliche Ex-Wachmann Hans H. vor Gericht gestellt werden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 95-jährigen mutmaßlichen Ex-Wachmann im KZ Mauthausen wegen Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen angeklagt. Der angeschuldigte Hans H. soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" im Konzentrationslager gewesen sein, wie die deutsche Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ Mauthausen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge in dem KZ mindestens 36.223 Menschen getötet. Die Tötungen erfolgten demnach größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet ein Gericht. Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nationalsozialisten auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet. Immer wieder Anklagen wegen Massenverbrechen Die Anklage gegen den 95-jährigen Deutschen in Berlin reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischer Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden. Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung. "Lauf der Zeit verringert in keiner Weise die Schuld der Mörder" Das Simon Wiesenthal-Zentrum begrüßt die Anklage deutscher Behörden gegen den mutmaßlichen ehemaligen Wächter. Die neuen, wenn auch späten Ermittlungen seien wichtig, erklärte der israelische Nazi-Jäger Efraim Zuroff, der das Wiesenthal-Zentrum leitet, gegenüber der deutschen "Bild"-Zeitung. "Die Anklage ruft erneut die unzulänglichen Versuche des Nachkriegsdeutschlands - auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs - in Erinnerung, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für den Massenmord der Nazis an Millionen unschuldigen Menschen verantwortlich waren. Diese Verfahren, so spät sie nun auch stattfinden, zeigen dieses Versagen auf und sind zugleich wichtiges Korrektiv - auch nach so vielen Jahren und trotz des hohen Alters der Angeklagten", so Zuroff. "Der Lauf der Zeit verringert in keiner Weise die Schuld der Mörder und ihrer Komplizen - und auch ein hohes Alter sollte niemals denen Schonung gewähren, die solche abscheulichen Verbrechen begangen haben."

Quelle: https://www.sn.at/panorama/international/kz-mauthausen-anklage-gegen-95-jaehrigen-wegen-beihilfe-zum-mord-in-36-000-faellen-61345057 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2018

 

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