02.07.2010, 13:07 Uhr tagesanzeiger.ch
Charles Zentai wird nicht ausgeliefert

Ein australisches Bundesgericht hat dem 88-Jährigen Recht gegeben. Einer der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher kann deshalb nicht vor ein ungarisches Gericht gestellt werden.

Der Beschuldigte Charles Zentai soll sich in Ungarn wegen Kriegsverbrechen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren Männern im Jahr 1944 einen jüdischen Jugendlichen in Budapest gefoltert und getötet zu haben. Das Opfer hatte sich geweigert, den gelben Stern zu tragen. Zentai bestreitet die Vorwürfe und hatte bereits seit fünf Jahren vor Gericht gegen seine Auslieferung gekämpft.

Ende vergangenen Jahres hatte der australische Innenminister Brendan O'Connor entschieden, Zentai nach Ungarn auszuweisen. Doch Bundesrichter Neil McKerracher erklärte am Freitag, O'Connor sei nach australischem Recht nicht befugt gewesen, die Abschiebung zu befürworten. «Das Recht erlaubt die Auslieferung von Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, nicht von Menschen, die einer Straftat verdächtigt werden», sagte McKerracher in seinem Urteil. Die Regierung hat sich bislang nicht zu dem Urteil geäussert.

Zentai war im Jahr 1950 nach Australien ausgewandert und nahm später dort auch die Staatsbürgerschaft an. Nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums, das seit Jahrzehnten NS-Verbrechen recherchiert und verfolgt, hat sich Zentai im Jahr 1944 auch an der Verfolgung und Ermordung von Budapester Juden beteiligt. Das Zentrum führt ihn in seiner Liste der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher.

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