Charles Zentai wird nicht ausgeliefert |
Ein australisches Bundesgericht hat dem 88-Jährigen Recht
gegeben. Einer der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher kann
deshalb nicht vor ein ungarisches Gericht gestellt werden.
Der Beschuldigte Charles Zentai soll sich in Ungarn wegen
Kriegsverbrechen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam
mit zwei weiteren Männern im Jahr 1944 einen jüdischen
Jugendlichen in Budapest gefoltert und getötet zu haben.
Das Opfer hatte sich geweigert, den gelben Stern zu tragen.
Zentai bestreitet die Vorwürfe und hatte bereits seit fünf
Jahren vor Gericht gegen seine Auslieferung gekämpft.
Ende vergangenen Jahres hatte der australische Innenminister Brendan O'Connor
entschieden, Zentai nach Ungarn auszuweisen. Doch Bundesrichter
Neil McKerracher erklärte am Freitag, O'Connor sei nach australischem
Recht nicht befugt gewesen, die Abschiebung zu befürworten.
«Das Recht erlaubt die Auslieferung von Menschen, die einer
Straftat beschuldigt werden, nicht von Menschen, die einer
Straftat verdächtigt werden», sagte McKerracher in seinem
Urteil. Die Regierung hat sich bislang nicht zu dem Urteil
geäussert.
Zentai war im Jahr 1950 nach Australien
ausgewandert und nahm später dort auch die Staatsbürgerschaft
an. Nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums, das seit
Jahrzehnten NS-Verbrechen recherchiert und verfolgt, hat
sich Zentai im Jahr 1944 auch an der Verfolgung und Ermordung
von Budapester Juden beteiligt. Das Zentrum führt ihn in
seiner Liste der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher.
tagesanzeiger.ch
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